Das hat bis zum April 2008 gedauert. Da hat es eine Einigung mit der Wirtschaftskammer über die Höhe der Rückzahlungen an den Lebensmittelhandel gegeben – eben für diesen Zeitraum vom 1. Jänner 1995, also ab dem Beitritt zur Europäischen Union, bis zum 8. März 2000. Eine 15-prozentige Rückzahlungsquote für die anhängigen Rückzahlungen wurde vereinbart. Die Unsicherheit, die Ungewissheit war zu diesem Zeitpunkt noch immer groß. Daher gab es auch größtes Interesse des Bundes, da mitzuhelfen, um diese Unsicherheit zu beenden.
Dem seinerzeitigen Finanzminister Willi Molterer ist es gelungen, zu beschließen, dass den Gemeinden in dieser Situation Geld zur Verfügung gestellt und geholfen wird, die Zahlungen zu bewältigen. Das ist, wie ich meine, auch gut so, weil die Gemeinden tatsächlich in keiner Euphorie hervorrufenden, sondern in einer finanziell schwierigen Lage sind, ihre Aufgaben aber trotzdem zu bewältigen haben.
Mit dieser heutigen Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Bundesfinanzgesetzes kann ein Schlussstrich unter das Thema Getränkesteuer gezogen werden. Ich gratuliere Helmut Mödlhammer, dem Präsidenten des Gemeindebundes, der diese jahrelangen Verhandlungen intensiv im Interesse der Gemeinden geführt hat. Die Bedarfszuweisung an die Gemeinden wird 11,47 Millionen € betragen – das sind 25 Prozent des Rückzahlungsvolumens. Das wird nicht alle Probleme der Gemeinden lösen, aber es ist ein kräftiges Signal an die Gemeinden, dass auch der Bund willens ist, mitzuhelfen und nach Lösungen zu suchen.
Ich darf mich recht herzlich bei Finanzminister Sepp Pröll und auch bei seinen Staatssekretären für die Erstellung dieser Regierungsvorlage bedanken. Ich glaube, es ist dies ein gutes Ergebnis im Sinne der Bürger Österreichs, und ich bitte um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei der ÖVP.)
11.21
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.
11.21
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucher auf der Galerie! Ausgelöst wurde die Erarbeitung dieser Regierungsvorlage, die heute in Verhandlung steht, eigentlich durch die Gemeinde Mils in Tirol, sofern ich das noch richtig im Kopf habe. Die Gemeinde Mils ist in Sachen Getränkesteuer zum Verfassungsgerichtshof gegangen, und zwar mit der Begründung, dass im Jahr 2000 durch ein EuGH-Urteil der Aufteilungsschlüssel für die Kompensationszahlungen an die Gemeinden neu festgelegt wurde, was in der Gemeinde Mils dazu geführt hat, dass sie für eine Autobahnraststätte in ihrem Gemeindegebiet keine Kompensationszahlungen erhalten hat.
Alles andere haben wir jetzt schon gehört – auch, dass sich das über längere Zeit hingezogen hat. Diese Regierungsvorlage ermöglicht es aber nun, dass eine einmalige Bedarfszuweisung in der Höhe der bereits genannten 11,47 Millionen € den Gemeinden wieder zufließen kann. Die Aufteilung dieser 11,47 Millionen € auf die Bundesländer hat zur Folge, dass mein Bundesland Oberösterreich genau 1 856 458 € erhält. Es hat einen Grund, warum ich das jetzt so sage: Durch die 445 Gemeinden dividiert, die es in Oberösterreich gibt, bedeutet das über den Daumen gepeilt ungefähr 4 000 € pro Gemeinde. Wenn wir, wie es heute auch schon diskutiert worden ist, wissen, dass von den 445 oberösterreichischen Gemeinden rund 300 nicht mehr ausgleichen können, dann ist das angesichts dieser Tatsache natürlich nicht wirklich viel, aber es sind Mittel, die wieder in die Richtung fließen, wo sie hingehören.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist auch insofern ein wichtiges Signal für unsere Gemeinden, als die Gemeinden mit ihren Bürgermeistern und Bür-
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