germeisterinnen ja gesetzliche Auflagen zu erfüllen haben. Wenn sie das aufgrund der finanziellen Situation nicht mehr machen können und dann immer sozusagen als Bittsteller zum jeweiligen Landesreferenten gehen müssen, dann müssen wir uns politisch überlegen, ob es noch lange Bürgermeisterinnen und Bürgermeister geben wird, wenn man diese Situation nicht verändert, denn weshalb soll sich das jemand antun, wenn er dann fünf Mal fahren muss, damit er einmal Geld bekommt. – So wird mir das nämlich von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern geschildert.
Man muss schon auch wissen – und auch das ist für uns politisch sehr wichtig –, dass die Menschen, wie eine Umfrage ergab, sehr gerne in ihren Gemeinden leben. Wenn aber jetzt eine Gemeinde nicht mehr in die Infrastruktur investieren kann, was machen dann die Jungen? – Sie gehen einfach in den nächstgrößeren Ort, in den Zentralraum. Dort gibt es aber dann Probleme mit Wohnungen, dort gibt es Probleme mit der Infrastruktur, und die Regionen werden wieder ausgedünnt. Das kann doch nicht der Sinn der Sache sein! Daher würde ich schon darum bitten, dass man dem Ausgleich der Gemeinden großes Augenmerk schenkt und sich dem Thema zuwendet.
Da der Herr Generalsekretär des österreichischen Gemeindebundes, Herr Hink, auf der Besuchergalerie sitzt: Ich würde Sie wirklich bitten – ich weiß natürlich, dass das Thema bei Ihnen in guten Händen ist –, dass man im Sinne dessen, was Kurt Gaßner gesagt hat, so einen Gemeindegipfel einrichtet. Wir brauchen da keine eigene Steuer, das ist schon klar, aber es ist wichtig, dass man einmal auflistet, was die Probleme der Gemeinden sind und wie man das lösen kann. Ich glaube, das wäre wichtig – im Sinne aller, auch im Sinne der Menschen in den Gemeinden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.25
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.
11.25
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gradauer, Strache, Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung einer Bankensonderabgabe
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass für Finanzinstitute, deren konsolidierte Bilanz jährlich zumindest 30 Milliarden € ausweist, ab 1. Juli 2010 eine verpflichtende Sonderabgabe in der Höhe von 0,1 Prozent der Bilanzsumme des jeweiligen Finanzinstitutes eingeführt wird.“
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Zur Getränkesteuerrückzahlung: Selbstverständlich stimmen wir dieser Gesetzesmaterie zu. Es ist höchste Zeit, dass diese Angelegenheit erledigt wird.
Ich möchte aber noch ein Thema aufgreifen, das in letzter Zeit in den Medien sehr stark behandelt wurde, das nichts mit der Gemeindefinanzierung zu tun hat, aber trotzdem wichtig ist, und ich denke, es ist auch wichtig, dass ich als freiheitlicher Budgetsprecher darauf hinweise, und zwar geht es um das Sparen.
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