Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 85

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Die FPÖ fordert, dass mehr als eineinhalb Jahre nach Beginn der selbst verschuldeten Bankenkrise endlich die naheliegenden Konsequenzen gezogen werden: Banken müs­sen eine Solidarabgabe zahlen. Denn die Rechnung sollen gefälligst diejenigen zahlen, die diese Krise verschuldet und jahrelang vom EU-Osterweiterungswahn und spekula­tiven Exzessen profitiert haben, wie etwa die Raiffeisen International.

Gerechte Steuern sind solche, die den Kreis der Verursacher so treffen, dass diese dem Staat Aufwendungen ersetzen, die ihm durch diese Abgabepflichtigen erwachsen sind. Diese erste Maxime einer fairen Besteuerung hat jedenfalls immer dann zu gel­ten, wenn nicht soziale Notwendigkeiten geboten sind, was bei Geldinstituten unzwei­felhaft auszuschließen ist.

Da der Staat durch die Bereitstellung von Mitteln bereits alle Sanierungsvoraussetzun­gen geleistet hat, ist es nur gerecht eine Abgabe für die Banken einzuführen. Der Ge­winn ist ein untauglicher Ansatz für eine Abgabe. Das gleiche gilt für das Eigenkapital, zumal dieses als Bemessungsgrundlage für eine Abgabe dann erst recht untauglich ist, wenn es durch erlittene Schäden abgesunken (wie im Fall der Hypo Alpe Adria Bank geschehen) ist und somit zu einem geringeren Abgabenaufkommen führen würde.

Eine Bemessungsgrundlage zu finden, die der tatsächlichen Größe der risikoreichen Veranlagungen tatsächlich nahe kommt, ist eine schwierige Problemstellung. Die fairs­te Bemessungsgrundlage ist aus Sicht der FPÖ die Größe eines Geldinstitutes – sprich die Bilanzsumme – da ein faktischer Bezug zum Verursacherprinzip vorhanden ist. Denn es waren und sind die Großbanken, die mit ihrem Engagement in Osteuropa die Krise ausgelöst haben und nicht die kleinen Regionalbanken. So mussten von den acht größten heimischen Banken bereits zwei, nämlich die Hypo Alpe Adria Bank und die Kommunalkredit, notverstaatlicht werden.

Daher sollen jene Banken, deren konsolidierte Bilanz geringer als 30 Mrd. Euro ist, von der Abgabe ausgenommen sein.

Die FPÖ schlägt daher vor, dass ab 1. Juli 2010 für mindestens zehn Jahre, eine ver­pflichtende Sonderabgabe, in Höhe von jährlich 0,1 Prozent der Bilanzsumme einge­führt wird. Die durch die vorgeschlagene Bankensolidarabgabe bewirkten finanziellen Auswirkungen der Einnahmen auf den Bundeshaushalt werden auf über 700 Mio. Euro pro Jahr geschätzt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass für Finanzinstitute, deren konsolidierte Bilanz jährlich zumin­dest 30 Milliarden Euro ausweist, ab 1. Juli 2010 eine verpflichtende Sonderabgabe in der Höhe von 0,1 Prozent der Bilanzsumme des jeweiligen Finanzinstitutes, eingeführt wird.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


11.35.16

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit der Änderung des Fi-


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