Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 86

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nanzausgleichsgesetzes und des Bundesfinanzgesetzes wird die Problematik rund um die Frage der österreichischen Getränkesteuer nunmehr einer Lösung zugeführt. Nach mehreren EuGH-Urteilen, Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes und einem noch nicht abgeschlossenen Gesetzesprüfungsverfahren durch den Verfassungsge­richtshof lässt sich bis dato Folgendes festhalten: dass zur Rückzahlung der Getränke­steuer vor allem die Gemeinden angehalten sind.

Diese Regierungsvorlage reagiert auf den Umstand, dass im Jahr 2009 die Gemeinden durch die Rückzahlungen an Getränkesteuer an den Handel finanziell überbelastet wur­den. Sie lässt den Kommunen nun durch eine Änderung des Finanzausgleichsgeset­zes eine einmalige Bedarfszuweisung, wie schon angesprochen, in der Höhe von 11,47 Millionen € zukommen. Finanziert wird dieser Beitrag durch den Vorwegabzug bei der Körperschaftsteuer, und dieser zieht nach sich, dass der Bund um 7,68 Millio­nen € weniger an Steuereinnahmen hat.

Durch diese Rückerstattung vonseiten des Bundes wird den Gemeinden eine Unter­stützung zukommen, die nur eine kleine Hilfe darstellt und nicht den vollen Entgang durch die entfallene Getränkesteuer refundiert.

Geschätzte Damen und Herren! Wir wissen um die Bedeutung unserer Gemeinden und der Investitionen, die diese Gemeinden tätigen, und wir wissen auch, welche wich­tigen Aufgaben die Gemeinden in unserem Land haben. Ich halte es daher für beson­ders erstrebenswert, dass wir diese auch in finanzieller Form unterstützen, damit sie ihren kommunalen Aufgaben in Bezug auf Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Straßen, Kanalausbau beziehungsweise die Infrastruktur generell auch nachkommen können.

Die Gemeinden zählen zu den größten Investoren – das haben wir heute schon ge­hört –, haben aber auch als kommunaler Investor eine wichtige Aufgabe und tätigen gerade in dieser Zeit wichtige Investitionen, die nachhaltig Arbeitsplätze schaffen und auch erhalten.

Geschätzte Damen und Herren, gestatten Sie mir noch folgende Anmerkung: Wir ha­ben heute hier schon einiges über den Bankengipfel gehört, und ich möchte unserem Bundeskanzler Werner Faymann recht herzlich gratulieren zu diesem wirklich positiven Zwischenergebnis (die Abgeordneten Gradauer und Neubauer: Er ist noch nicht aus!), welches eine Solidarabgabe bringt, die meines Erachtens gerecht, rechtzeitig und auch fair verteilt ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Schauen wir einmal, was rauskommt am Ende! – Ruf bei der FPÖ: ... das böse Erwachen? – Abg. Neubauer: Das glaub’ ich erst, wenn es so weit ist!)

11.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


11.38.12

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! 1848 sind die Gemeinden in Österreich autonom geworden, und es sind derzeit nicht ganz 2 360 Gemeinden, die in den Bereichen der Daseinsvorsorge ihre Leistungen erbringen – von Kanal, Müll, Wasser über das Straßen- und Wegenetz, über zum Teil öffentlichen Nahverkehr bis hin zur wichtigen Funktion als Kindergarten- oder Schuler­halter.

Diese Gemeinden werden finanziell sukzessive ausgetrocknet. Bund und Länder ma­chen die Gesetze – die Gemeinden haben es auszubaden, sprich zu bezahlen. Und da kommt jetzt eine Zahlung von 11,47 Millionen € als Ausgleich für einen Entfall – es wurde dazu bereits einiges gesagt. Das bedeutet im Durchschnitt 4 866 € für jede Ge-


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