Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 102

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sein wird – allerdings kann natürlich auf Antrag auch ein zweites Gutachten eingeholt werden. Es wird dadurch die dezentralisierte Behandlung erleichtert. Ich glaube, es ist in unser aller Interesse, dass die Untergebrachten in der Nähe ihrer Familie bleiben und von ihrem sozialen Umfeld nicht allzu weit entfernt sind. Außerdem werden sie da­durch auch weniger stigmatisiert. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Rechtsschutz für die Patienten soll ausgeweitet werden; das heißt, es kommt jetzt zu einer Generalklausel, die diesen Rechtsschutz verbessert. Es soll auch nicht uner­wähnt bleiben, dass jetzt im Gesetz geregelt werden soll, dass Untergebrachte ihre pri­vate Kleidung anziehen und persönliche Gegenstände bei sich haben dürfen, auch sol­len sie sich jeden Tag im Freien bewegen.

Die „Drehtür-Psychiatrie“ – das ist dieses Schlagwort – soll verhindert und ein Aushei­len ermöglicht werden. Damit soll verhindert werden, dass jemand frühzeitig entlassen und somit wieder rückfällig wird.

Das Heimaufenthaltsgesetz erfährt ebenfalls Änderungen, nämlich insofern, als jetzt Entscheidungen über Freiheitsbeschränkungen der jeweils kompetenten Berufsgruppe zugeordnet werden sollen. Außerdem wird eine Generalklausel eingeführt und ge­schaffen, die zu einer gerichtlichen Überprüfung aller Freiheitsbeschränkungen führt.

Ein Satz noch – der vielleicht in Zeiten wie diesen auch nicht unwesentlich ist –, und zwar, dass dieses Vorhaben für den Bund kostenneutral ist und für die Länder, als Trä­ger von Krankenanstalten, budgetär sogar positive Seiten hat. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


12.36.09

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministe­rin! Hohes Haus! Bemerkenswert an diesem Gesetz ist aus meiner Sicht doch auch, dass es in weiten Bereichen zusammen mit zwei Arbeitsgruppen erarbeitet wurde. Stellvertretend möchte ich den Dachverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs erwähnen. Es wird dieses Gesetz daher von denen, die damit arbeiten müssen, auch ausdrücklich begrüßt.

Dieses Gesetz bringt aber natürlich auch substantielle Vorteile für die Betroffenen, die weitestgehend schon angesprochen wurden. Für mich ist auch wichtig – wie es die Frau Bundesminister gesagt hat –, dass eine weitere Ausheilung von Patienten mög­lich ist und sie nicht, nachdem die akute Gefährdung wegfällt, entlassen werden müs­sen. Wichtig erscheint mir auch, dass es eine klarere und weiter gehende Regelung für den Zutritt von Bewohnervertretern gibt, und klarerweise ist es auch wichtig, dass nach zwei Jahren im Rahmen einer Evaluierung die einzelnen Punkte, die in diesem Gesetz enthalten sind, genau angeschaut werden.

Ich möchte daher abschließend eigentlich nur mehr festhalten, dass jede Unterbrin­gung in Heimen – und seien es auch nur die gewöhnlichen Alten- und Pflegeheime – für die Betroffenen, aber auch für die Angehörigen meistens mit Schwierigkeiten, mit Spannungen verbunden ist. Ich glaube daher, dass es sehr wichtig ist, dass wir eine gute gesetzliche Grundlagen schaffen.

Ich glaube aber auch, dass eine gute Führung der jeweiligen Häuser und eine entspre­chend gute Ausbildung und ein entsprechendes Engagement des Personals sehr wich­tig sind. Wir wissen, dass das nicht in allen Häusern im entsprechenden Ausmaß – wie wir es uns wünschen würden – der Fall ist und Verbesserungen durchaus wünschens­wert sind. Ich glaube aber auch, dass wir allen Personen, die in diesen Bereichen ar-


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