Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 103

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beiten, hohes Engagement zubilligen und ihnen für ihre sehr verantwortungsvolle Ar­beit auch ein herzliches Danke sagen müssen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bit­te.

 


12.38.39

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich namens meiner Fraktion diesem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimen an­schließen, die engagiert und aufopferungsvoll dieser schwierigen Tätigkeit nachgehen.

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, Hannes Jarolim, unser Justiz­sprecher, hat unsere Argumentation – die ich voll unterstütze – bereits dargelegt. Ich unterstütze auch die Aussage des grünen Justizsprechers, dass es notwendig ist, nach zwei Jahren eine Evaluierung dieser Gesetzesänderungen durchzuführen.

Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen, wie auch im Justizausschuss auf ein besonderes Problem im Heimbereich zu verweisen, nämlich zu welchen Bedingungen Menschen in Heimen – in privaten wie in öffentlichen – untergebracht werden und wie mit ihnen umgegangen wird. Jetzt ist an und für sich alles klar: Es gibt das Heimver­tragsgesetz, es gibt das Konsumentenschutzgesetz – und jeder wird glauben, dass sich die Heimträger an diese Bestimmungen auch halten.

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht der Fall. Gesetz­liche Bestimmungen werden von Heimträgern – gleichgültig ob aus dem öffentlichen Bereich oder aus dem Privatbereich – schlichtweg ignoriert. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir auf die Dauer nicht akzeptieren.

Das Konsumentenschutz-Ministerium hat vor drei Jahren über 300 Heimverträge über­prüft und auch Abmahnungen durchgeführt. Geändert hat sich an der Situation de facto nichts. Noch immer geht es um die Fragen einseitiger Leistungskürzungen, einseitiger Vertragsänderungen und natürlich – auch um das Geld. Letztendlich werden wir die Frage beantworten müssen, wer die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen in Heimen tatsächlich kontrolliert, denn weder die Länder noch der Bund sind dafür zuständig.

Wir können natürlich auch die Regelung finden, dass Heimverträge verpflichtend dem Justizressort oder dem Konsumentenschutz-Ministerium vorzulegen sind – insbeson­dere dann, wenn öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden. Frau Bundesminis­terin, mein Appell – und der Appell unserer Fraktion – ergeht an Sie, gemeinsam mit dem Konsumentenschutz-Ministerium Maßnahmen zu ergreifen, damit die gesetzlichen Bestimmungen in Heimen auch eingehalten werden. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeord­neten der ÖVP sowie der Abg. Dr. Moser.)

12.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bit­te.

 


12.41.35

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­te Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich glaube, dass dieses Gesetz im Wesentli­chen gut ist. Erlauben Sie mir aber trotzdem anzumerken: Wenn darauf verwiesen wird, dass sich ein Gesetz an der Praxis orientiert, kann man das sehr unterschiedlich sehen. Es gibt eine Praxis in der Psychiatrie und eine Praxis des Gesundheitssystems, die man nicht kommentarlos hinnehmen sollte, und das betrifft gerade den Bereich psychisch Kranker.

 


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