die Patienten und Patientinnen nun in eigenen psychiatrischen Abteilungen in allgemeinen Krankenanstalten behandelt. Für die Patienten ist dies eine weniger problematische Situation.
Was sind nun die Änderungen dieser Novelle? – Wie Herr Kollege Scheibner und auch Herr Kollege Steinhauser bereits ausgeführt haben, ist nur mehr eine Untersuchung notwendig. Die zweite ist nicht ganz ersatzlos gestrichen, sondern diese zweite Aufnahmeuntersuchung kann auf Verlangen des Patienten oder der Patientin, aber auch dessen oder deren VertreterIn oder des Arztes durchgeführt werden. Damit wird auch auf die neue Struktur in der Psychiatrie reagiert.
Der Abänderungsantrag stellt klar, dass ein ärztliches Dokument über die psychische Erkrankung beziehungsweise über die geistige Behinderung vorliegen muss. Der im Justizausschuss einstimmig angenommene Entschließungsantrag verpflichtet auch die Justizministerin, die Regelung zu evaluieren und dem Parlament innerhalb von zwei Jahren darüber zu berichten.
Meine Vorredner und Vorrednerinnen haben schon mehrfach den sogenannten Drehtüreffekt beziehungsweise die Drehtürpsychiatrie angesprochen. Herr Kollege Steinhauser meint, dass das auch oft Ausfluss des Gesundheitssystems hier in Österreich sei. Meiner Meinung nach wird die Unterbringung oft zu früh aufgehoben, weil die ersten Behandlungserfolge bereits die akute Gefährdung wegfallen lassen und somit auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung entfallen.
Ich sehe die Problematik darin, dass Patienten oder Patientinnen oft noch nicht ausreichend stabilisiert sind, sodass nach der Entlassung eine Verschlechterung der Krankheit und damit einhergehend eine Gefährdung festzustellen ist, die oftmals eine neuerliche Unterbringung notwendig macht.
Unser Justizsprecher, Kollege Jarolim, hat bereits treffend das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das in der Novelle ausgeführt ist, dargestellt. Ich möchte nur einige Zahlen nennen. Von den 15 000 Unterbringungen im Jahr 2008 wurden innerhalb desselben Kalenderjahres 1 100 PatientInnen mehr als dreimal wieder in einer psychiatrischen Abteilung untergebracht.
Zusammengefasst: Die Novelle soll eine längere Behandlung möglich machen. Es sollen Folgeunterbringungen reduziert werden, und Änderungen sollen der Praxis Rechnung tragen.
Die Änderungen des Heimunterbringungsgesetzes wurden bereits ausführlich dargestellt. Insgesamt wird in dieser Novelle der Praxis Rechnung getragen, und man wird sich nach der Evaluierung anschauen, inwiefern die Maßnahmen gegriffen haben.
Zum Herrn Kollegen Scheibner noch, weil er sich etwas über die heutige Tagesordnung echauffiert hat: Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass Sie die Kinderrechte und auch die Dienstleistungsrichtlinie blockieren, Herr Kollege. (Abg. Scheibner: Das sind nur zwei Punkte von vielen!) – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
12.54
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.
12.54
Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Mit besonderer Freude blicke ich jetzt auf eine sehr gut gefüllte Besuchergalerie, weil es auch einmal gut ist, wenn so viele Besucherinnen und Besucher bei einem Tagesordnungspunkt
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