den gewisse Devotionalien von einem ORF-Redakteur in sogenannten Army-Shops gekauft – und vieles, vieles mehr, das wir heute mit Fakten belegen werden.
Das ist ein Skandal im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ja des Staatsfunks, angesichts dessen man nicht zur Tagesordnung übergehen kann! Ich mache jene, die sich heute dazu verschweigen, ebenso verantwortlich dafür, denn es ist natürlich auch die Frage zu stellen, warum Herr Generaldirektor Wrabetz dazu bis heute keinerlei Stellungnahme abgegeben und keinerlei Konsequenzen gezogen hat – und das bei so einem Skandal, der nachweislich stattgefunden hat. (Beifall bei der FPÖ.) Nur so viel vorweg: Wir werden heute in der Debatte über den Dringlichen Antrag dieses Thema sehr ausführlich behandeln.
Nun wieder zurück zur Erklärung des Außenministers: Österreichs Außenpolitik besteht ja im Grunde genommen und leider Gottes nur daraus, dass jede Direktive aus Brüssel von Ihnen als Außenminister übernommen wird. Es gibt keine eigenständige Außenpolitik Österreichs mehr, und genau das ist es, was wir vermissen: Wir Freiheitlichen wollen die alte, positiv gelebte Rolle der österreichischen Neutralität wiederbelebt sehen.
Ich verstehe schon, dass die ÖVP kein Interesse an der Neutralität hat und dass diese sukzessive abgedreht wurde, und zwar auch mit dem EU-Verfassungsvertrag. Man hat diese gute Tradition der Neutralität leider Gottes an allen Ecken und Enden aufgegeben, und das ist ein sehr, sehr trauriger Umstand, denn genau so könnte sich Österreich in der Krise und der Problematik des Nahen Ostens einbringen: als neutraler Vermittler zwischen den Parteien. Genau dort hätten wir große Akzeptanz von allen Seiten und könnten hilfreich tätig sein.
Genau das ist jedoch leider nicht der Fall, denn diese Bundesregierung hat den Vertrag von Lissabon – mit tatkräftiger Unterstützung aller Parteien außer der FPÖ: SPÖ, ÖVP, Grüne und Orange – durchgepeitscht, und deshalb gibt es ja die Entwicklung, dass die Neutralität mit diesem EU-Verfassungsvertrag zu Grabe getragen wurde – und viele andere Bereiche gleichfalls zu Grabe getragen werden.
Das letzte Wort ist aber zum Glück noch nicht gesprochen: Wir Freiheitliche haben eine Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, und zwar der gesamte freiheitliche Klub mit Unterstützung der Kärntner Freiheitlichen, und der Verfassungsgerichtshof hat sich jetzt mit dieser Klage zumindest einmal auseinandergesetzt und hat diese Klage für zulässig erklärt und wird sie daher auch behandeln. Und das ist gut so. (Beifall bei der FPÖ.)
Das heißt, dass jetzt geprüft wird, ob die Zustimmung Österreichs zum Vertrag von Lissabon vertrags- beziehungsweise verfassungskonform war. Wir Freiheitliche sagen, das war nicht verfassungskonform, das war verfassungswidrig, weil die Rechte der Österreicherinnen und Österreicher mit Füßen getreten wurden und bei einer Überlagerung beziehungsweise Ersetzung der österreichischen Bundesverfassung durch eine andere Verfassung verpflichtend und verbindlich darüber eine Volksabstimmung in Österreich hätte stattfinden müssen.
Barbara Rosenkranz, unsere Präsidentschaftskandidatin, hat genau im Sinne der österreichischen Bundesverfassung gehandelt. Wir werden ja sehen, wie die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes in dieser Frage ausschauen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Vertrag von Lissabon hätte jedenfalls zwingend einer Volksabstimmung unterzogen werden müssen, was jedoch leider nicht geschehen ist. Dieser Vertrag ermächtigt – unter vielen anderen Punkten – die Europäische Union, ohne Zustimmung der nationalen Parlamente Vorschriften beziehungsweise Maßnahmen zu erlassen, um die Ziele der Verträge zu erreichen, auch wenn der Union keine Befugnisse übertragen sind. – Das wurde in der sogenannten Flexibilitätsklausel festgehalten.
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