Anstatt sich grundlegende Gedanken über die Zukunft Europas zu machen und die richtigen Schlüsse aus den aktuellen Vorkommnissen in Griechenland zu ziehen, will die Europäische Kommission das griechische Desaster nutzen, um eine weitere Beschränkung der nationalen Souveränität der Mitgliedstaaten zu versuchen.
So will die Europäische Kommission einem entsprechenden Vorschlag des Kommissars Olli Rehn zufolge, künftig schon die Budgetplanung der einzelnen Mitgliedsstaaten streng überwachen bzw. sogar in die Budgeterstellung mit eingebunden werden.
"Wir müssen die Kontrolle der Haushalte in den EU-Ländern deutlich verbessern." Sagte EU-Währungskommissar Olli Rehn kürzlich in einem Interview mit der "Welt am Sonntag".
Rehn kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die EU-Kommission von den Mitgliedsländern derzeit erst dann informiert werde, wenn deren Budgets längst feststehen. "Das ist zu spät", betonte er.
Die EU-Kommission sollte daher künftig bereits in die Planung der nationalen Budgets eingebunden werden, um rechtzeitig Fehlentwicklungen im Finanzrahmen eines Landes zu erkennen, die nicht mit den Stabilitätsanforderungen der Eurozone übereinstimmten. "Bewegt sich dann ein Haushalt in die falsche Richtung, muss darüber in der Eurogruppe sehr ernsthaft diskutiert werden", forderte Rehn.
Eine derartige Einmischung seitens der Europäischen Kommission in die Erstellung der nationalen Budgets ist aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten vehement abzulehnen, weil diese erfahrungsgemäß gegen die sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen gerichtet wäre.
Im Sinne eines Europas für und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger, im Sinne der Schaffung eines Europas, in dem jeder Mitgliedstaat entsprechend seinem Wollen und in Abhängigkeit von der Möglichkeit der Erreichung der entsprechenden Ziele und der Erfüllung der notwendigen Vorraussetzungen in der Europäischen Union eingebunden ist, sowie nicht zuletzt im Interesse des Friedensprojektes Europa stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden ersucht, sich auf Europäischer Ebene für die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Interesse eines auf Frieden und Wohlstand abzielenden Europas der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen:
Neuverhandlung eines Vertrags für Europa in Hinblick auf eine vollständige institutionelle und (kompetenz-) rechtliche Reform der Europäischen Union mit dem Ziel der Schaffung eines Bundes Europäischer Staaten (Kerneuropa der Nettozahler) unter Teilnahme Österreichs
In diesem Vertrag für Europa sind zum einen ein Grundwertekonsens sowie allgemeine Ziele zu verankern und zum anderen Mindeststandards für einzelne Politikbereiche festzuschreiben.
Abhängig vom Grad der Erfüllbarkeit dieser Ziele und Mindeststandards ergibt sich für die Mitgliedstaaten eine Zugehörigkeit zum Bund Europäischer Staaten, zum weiteren Kreis jener Länder mit entsprechenden Assoziationsabkommen oder zum äußersten Kreis der Länder mit besonderer Partnerschaft.
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