Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 137

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Anstatt sich grundlegende Gedanken über die Zukunft Europas zu machen und die richtigen Schlüsse aus den aktuellen Vorkommnissen in Griechenland zu ziehen, will die Europäische Kommission das griechische Desaster nutzen, um eine weitere Be­schränkung der nationalen Souveränität der Mitgliedstaaten zu versuchen.

So will die Europäische Kommission einem entsprechenden Vorschlag des Kommis­sars Olli Rehn zufolge, künftig schon die Budgetplanung der einzelnen Mitgliedsstaaten streng überwachen bzw. sogar in die Budgeterstellung mit eingebunden werden.

"Wir müssen die Kontrolle der Haushalte in den EU-Ländern deutlich verbessern." Sag­te EU-Währungskommissar Olli Rehn kürzlich in einem Interview mit der "Welt am Sonntag".

Rehn kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die EU-Kommission von den Mit­gliedsländern derzeit erst dann informiert werde, wenn deren Budgets längst festste­hen. "Das ist zu spät", betonte er.

Die EU-Kommission sollte daher künftig bereits in die Planung der nationalen Budgets eingebunden werden, um rechtzeitig Fehlentwicklungen im Finanzrahmen eines Lan­des zu erkennen, die nicht mit den Stabilitätsanforderungen der Eurozone überein­stimmten. "Bewegt sich dann ein Haushalt in die falsche Richtung, muss darüber in der Eurogruppe sehr ernsthaft diskutiert werden", forderte Rehn.

Eine derartige Einmischung seitens der Europäischen Kommission in die Erstellung der nationalen Budgets ist aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten vehement abzuleh­nen, weil diese erfahrungsgemäß gegen die sozial benachteiligten Bevölkerungsgrup­pen gerichtet wäre.

Im Sinne eines Europas für und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger, im Sinne der Schaffung eines Europas, in dem jeder Mitgliedstaat entsprechend seinem Wollen und in Abhängigkeit von der Möglichkeit der Erreichung der entsprechenden Ziele und der Erfüllung der notwendigen Vorraussetzungen in der Europäischen Union eingebunden ist, sowie nicht zuletzt im Interesse des Friedensprojektes Europa stellen die unterfer­tigten Abgeordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für europäische und internationale An­gelegenheiten werden ersucht, sich auf Europäischer Ebene für die Umsetzung nach­stehender Maßnahmen im Interesse eines auf Frieden und Wohlstand abzielenden Europas der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen:

Neuverhandlung eines Vertrags für Europa in Hinblick auf eine vollständige institu­tionelle und (kompetenz-) rechtliche Reform der Europäischen Union mit dem Ziel der Schaffung eines Bundes Europäischer Staaten (Kerneuropa der Nettozahler) unter Teilnahme Österreichs

In diesem Vertrag für Europa sind zum einen ein Grundwertekonsens sowie allgemeine Ziele zu verankern und zum anderen Mindeststandards für einzelne Politikbereiche festzuschreiben.

Abhängig vom Grad der Erfüllbarkeit dieser Ziele und Mindeststandards ergibt sich für die Mitgliedstaaten eine Zugehörigkeit zum Bund Europäischer Staaten, zum weiteren Kreis jener Länder mit entsprechenden Assoziationsabkommen oder zum äußersten Kreis der Länder mit besonderer Partnerschaft.

 


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