Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 154

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einmal fallen, würde ich einen Ordnungsruf dafür erteilen. (Abg. Ing. Westenthaler: Es gibt ja keine Ordnungsrufe mehr! Es sind alle Ordnungsrufe abgeschafft seit heute!)

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Klubobmann Dr. Cap zu Wort. – Bitte.

 


16.31.03

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Damit wir uns richtig verstehen: Es sollte eigentlich im Interesse aller hier im Hohen Haus vertretenen fünf Parteien sein, dass es in allen Medien Objektivität gibt, und zwar sowohl in den elektronischen als auch in den Printmedien. Zu Recht hat es oft Kritik gegeben in Rich­tung fast aller Medien, dass dieses Gebot nicht immer erfüllt wurde. Dazu sollten wir uns verständigen – in unserem Interesse und im Interesse einer entwickelten politi­schen Kultur. – Punkt eins.

Punkt zwei: Wir alle kennen die Verfassungslage. Die Verfassungslage ist so, dass der ORF verpflichtet ist, dem Objektivitätsgebot, der Unabhängigkeit zu entsprechen. Es gibt dafür die Möglichkeit, Beschwerden einzubringen, etwa beim Bundeskommunika­tionssenat, beim Publikumsrat, und es gibt diverse Initiativen im Stiftungsrat. Das soll man nützen. Und ich bin auch dafür, dass man das tut. (Abg. Ing. Westenthaler: Zum Beispiel einen neuen Generaldirektor wählen!)

Nicht immer wurde das erfüllt. Das gebe ich auch offen zu. Es ist bis jetzt nur einem Einzigen gelungen, eine Intervention in Bild und Ton im ORF durchzusetzen, und das war Abgeordneter Peter Westenthaler. Er hat einmal angerufen, und es ist ihm gelun­gen, in der laufenden Sendung in Bild und Ton vorzukommen. (Abg. Ing. Westentha­ler: Bist mir noch heute neidig!)

Daher würde ich für die heutige Debatte die Zwischenrufe feierlich einstellen, denn Sie sind das beste Beispiel dafür, was Intervention ist. Und das ist beweisbar, denn man hat Ihre Stimme gehört und Ihr Bild gesehen. – Das zu dem. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Bist mir noch heute neidig! – Abg. Grosz: Vor Neid erblasst!)

Nun möchte ich auf den Dringlichen Antrag eingehen, in welchem steht: „Der Bundes­kanzler wird aufgefordert im Rahmen seiner Möglichkeiten sicherzustellen, dass der ORF-Manipulationsskandal von Wr. Neustadt restlos aufgeklärt wird.“

Dazu möchte ich sagen: Wenn, dann die Justiz. Es gibt dazu ein laufendes Verfahren. Sie selbst, Herr Klubobmann Strache, haben Anzeige erstattet. Das wird jetzt behan­delt. Sie haben hier auch aus Zeugeneinvernahmen zitiert. (Abg. Strache: Es geht nicht nur um rechtliche Fragen!) Da haben Sie recht: Es ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine politische Frage. Ich möchte aber trotzdem auch die rechtliche Fra­ge behandeln. Daher wäre es korrekter gewesen, wenn in diesem Dringlichen Antrag drinnen stünde: die Justiz.

Und die Justiz ist ja damit befasst. Sie, Herr Abgeordneter Strache, haben Anzeige er­stattet. Die Polizei, die Justiz und die Staatsanwaltschaft sind tätig geworden. Wie man in diesem Land zu Vernehmungsprotokollen kommt, weiß ich nicht. Ich weiß nur eines: Sie haben heute hier daraus zitiert. Auch das ist noch keine Verurteilung, sondern jetzt wird dieses Verfahren abgewickelt. Dieses Verfahren wird dann am Ende ein Ergebnis bringen, und die unabhängige Justiz wird dann eben dieses Ergebnis auf den Tisch legen.

So muss man einmal formal vorgehen. Ich glaube, das ist zu respektieren. Wenn Sie Rechtsstaatlichkeit, Verfassungstreue und Gesetzestreue einfordern, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist auch generell einzufordern, eben auch was dieses laufende Ver­fahren im Endeffekt betrifft. Darauf lege ich allergrößten Wert.

Ich habe mich heute bei den Diskussionen, die wir darüber schon hatten, dazu geäu­ßert. Ich möchte gleich einmal eines vorausschicken: Mein Verständnis politischer Aus­einandersetzung ist, dass diese hart sein kann, dass wir Kontroversen und Widersprü-


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