Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 157

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Reportage, gleich: Beide haben Realitäten darzustellen und nicht Realitäten herzu­stellen. Das ist ein großer Unterschied, für den Fall, dass Sie das noch nicht verstan­den haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Tadler.)

Es liegt mir fern, den ORF hier irgendwie pauschal zu verurteilen. Ich teile das, was vorhin gesagt wurde: Es wird dort an vielen Stellen sehr gute Arbeit geleistet, und es sollen nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF unter dem, was da mögli­cherweise passiert ist, leiden müssen. (Abg. Strache: Das ist richtig! Genau!) Aber wenn es tatsächlich stimmt, dass ein ORF-Redakteur rechtsextreme Skinheads gegen Bezahlung und Verköstigung für eine Reportage angeheuert hat (Abg. Ing. Westentha­ler: Das ist ja unglaublich, so etwas!), wenn es tatsächlich stimmt, dass dieser ORF-Redakteur diese Skinheads mit einem ORF-Fahrzeug zu einer Parteiveranstaltung hat bringen lassen, um sie dort auftreten zu lassen und somit dort ein dem Redakteur ge­nehmes Bild herzustellen – einer dieser Skinheads sagte in der „Kronen Zeitung“, Zitat: „Ohne ORF wären wir nie zu Strache gefahren.“ –, und wenn es wirklich stimmt – wenn es stimmt! –, dass dieser Redakteur diesen Skinheads auch noch die Anschaffung von einschlägigen Utensilien für diesen Auftritt finanziert hat, ja dann, meine Damen und Herren, ist das ein grober Verstoß gegen das ORF-Gesetz, dann ist das ein grober Verstoß gegen die internen Programmrichtlinien des ORF, und dann ist das ein hand­fester Medienskandal und ein Anschlag auf unsere Demokratie. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ und des Abg. Tadler.)

Herr Staatssekretär, es steht Ihnen nicht zu, das zu kritisieren. (Abg. Mag. Stadler: Und eine Straftat!) Ich habe das mit der vorangesetzten Relativierung gesagt – wenn es stimmt, dann sind auch personelle Konsequenzen zu setzen, ich habe sie nicht ulti­mativ und ohne Einschränkung verlangt; also stellen Sie das nicht so dar! Sie haben, nehme ich an, mich gemeint mit diesem Medienpolitiker, der das gefordert habe. Das stimmt so, wie Sie es darstellen, schlicht und einfach nicht!

Noch etwas stimmt nicht: Die Bärenjagd, jener Vorfall – auch in „Am Schauplatz“ übri­gens –, der Gegenstand einer Entscheidung des Senates war, ist ja wohl nicht mit die­sem Fall vergleichbar. Dort hat man Leute bezahlt oder ihnen eine Reise bezahlt, um an einer Bärenjagd teilzunehmen. Diese Entscheidung wollen Sie doch wirklich nicht vergleichen mit einer politischen Inszenierung, wenn sie stattgefunden hat. Das kann man doch nicht vergleichen, nicht als Vergleich dafür heranziehen, dass dann wohl auch da der Senat so entscheiden würde. Das ist ja absurd, Herr Staatssekretär! (Bei­fall bei ÖVP und FPÖ sowie der Abgeordneten Jury und Tadler.)

Meine Damen und Herren, die ORF-Programmrichtlinien sagen ganz klar: „Es ist unter­sagt, zu Aufnahmezwecken Situationen herbeizuführen, die geeignet sind, bei Dritten den Eindruck einer strafbaren Handlung hervorzurufen“. – Ich glaube, das sagt alles.

Das heißt, diese Vorwürfe müssen im ORF intern, und zwar zum Wohle des ORF, drin­gend aufgeklärt werden. Sie müssen auch von der Staatsanwaltschaft dringend aufge­klärt werden, nämlich zum Schutz unserer Demokratie. (Beifall bei ÖVP und FPÖ so­wie der Abgeordneten Jury und Tadler.)

Aber, meine Damen und Herren, damit kein Missverständnis aufkommt: Ich verteidige nicht so manche Aussagen des Herrn Strache, so manche Handlungen des Herrn Strache, auch nicht so manche Veranstaltungsformate des Herrn Strache. (Abg. Stra­che: Die braucht man ja nicht zu verteidigen!) Damit das auch klar gesagt ist. Aber ich sage ein klares Ja zu einer ganz klaren, extrem kritischen medialen Beobachtung, zum Beispiel wenn Frau Rosenkranz eine Woche braucht, um halbwegs klare Worte zu NS-Verbrechen zu finden. Diese Aufforderung zur kritischen Beobachtung ist jedoch keine Aufforderung zur Manipulation. Das ist ein großer Unterschied!

Ein Letztes, zum Antrag der Freiheitlichen: Natürlich kann man diesem Antrag nicht zu­stimmen, denn es wäre tatsächlich ein Bruch der Verfassung, den Herrn Bundeskanz-


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