Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 210

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punkte einer künftigen Energie- und Klimapolitik aufzeigt, beinhaltet die Forderung nach einem „attraktiven Ticketangebot“ als einen Schwerpunkt zur Effizienzsteigerung im Mo­bilitätssystem“.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehebaldigst ein Österreich-Ticket einzuführen, dass zu einem sozial verträglichen Tarif die Nutzung sämtlicher öffentlicher Verkehrs­mittel in Österreich ermöglicht.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


19.53.15

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Sie wissen, seit Jahren ist es gang und gäbe, dass Flugreisende bei Verspätungen Ansprüche auf Entschädigungen, auf Verpflegung oder sogar auf Übernachtung haben. Nun erhalten endlich auch Fahrgäste im Eisenbahnfernverkehr vergleichbare Rechte. Zu verdanken ist das im Übrigen einer entsprechenden EU-Ver­ordnung.

Konkret erhalten Fahrgäste im Fernverkehr ab 60 Minuten Verspätung eine Entschädi­gung von 25 Prozent des Fahrkartenpreises, bei über zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Außerdem sind die Unternehmungen bei einer Verspätung von über einer Stunde zu Information und Hilfe verpflichtet. Das bedeutet zum Beispiel, dass Er­frischungen oder Essen angeboten werden müssen. Diese Informations- und Hilfeleis­tungspflichten sind vor allem für Menschen mit eingeschränkter Mobilität von besonde­rer Bedeutung. Bei Verspätung von mehr als 60 Minuten müssen auch Kosten für eine Übernachtung übernommen werden, wenn keine Weiterfahrt mehr möglich ist.

Damit hat Österreich den durch die EU-Verordnung ermöglichten Gestaltungsspiel­raum optimal zugunsten der Fahrgäste genutzt. Es ist unserer Verkehrsministerin Doris Bures ein besonderes Anliegen, dass es nicht nur für Bahnfahrer im Fernverkehr, son­dern auch für Zigtausende Pendlerinnen und Pendler Verbesserungen zu erreichen gilt. Gerade die Pendlerinnen und Pendler sind die treuesten Kunden der ÖBB, und sie verdienen es auch, so behandelt zu werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Nahverkehr bekommen die rund 40 000 Jahres­kartenbesitzer ein Recht auf Entschädigung, wenn zu viele Züge unpünktlich sind. Mo­nat für Monat wird abgerechnet werden, ob die Züge auf einer Strecke pünktlich sind. Wird der Anteil der Verspätung zu groß, gibt es eine Entschädigung von 10 Prozent des Preises der Jahreskarte. Wer mit einer Gutschrift auf die nächste Jahreskarte nichts anfangen kann, soll einen Gutschein erhalten. Diese Regelung für Jahreskarten­besitzer geht über die EU-Verordnung hinaus und kann als besondere Serviceleistung der ÖBB an ihre Kunden betrachtet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Pünktlichkeit und Service im Bahnver­kehr sind ein wesentliches Anliegen unserer Verkehrsministerin. Dazu ist der Ausbau der Fahrgastrechte ein weiterer wichtiger Schritt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


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