Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 214

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich möchte aber, dass, wenn das Thema Bahn auf der Tagesordnung steht, Folgendes nicht vergessen wird: Vor Kurzem hat man einen neuen Bahnvorstand installiert. Ich habe dazu einen Pressedienst ausgesendet, in dem es mir darum gegangen ist, dass die Managergehälter da so gestaltet werden, dass bei Misswirtschaft ein Abzug anfällt und nur dann ein Bonus bezahlt wird, wenn jemand positiv wirtschaftet.

Ich habe dann von einem Bahnbediensteten ein Mail bekommen, in dem mir dieser schreibt: Für uns Eisenbahner sind Entlohnungen auf diesem Niveau auch wirklich nicht mehr nachvollziehbar, vor allem wenn die geforderten Ziele bei Weitem nicht er­reicht werden. Daher kann ich Ihren Einwand mit den Abzügen infolge einer Misswirt­schaft ganz gut verstehen und finde diese auch durchaus in Ordnung. – Zitatende.

Er hat dann auch Bezug genommen auf unsere Forderung, das Pensionsalter bei ÖBB-Bediensteten, das ja nach wie vor sehr niedrig ist, hinaufzusetzen; ich komme später noch darauf zurück. Er hat zu diesem Thema auch Ihnen ein Mail geschickt, was an­scheinend schon länger her ist, hat aber bis heute keine Antwort darauf bekommen. Auch darüber hat er sich da ein wenig beschwert.

Ich möchte aber auf die Pensionssituation der ÖBBler und der Beamten überhaupt ein­gehen, denn es wird immer so ein bisschen hinuntergehaut. Da muss man sagen: Die ASVG-Anpassung erscheint da dringend notwendig. Wenn Herr Haberzettl – ich se-
he ihn jetzt nicht; aber ja, da ist er – tritt ja immer für Privilegien ein. (Zwischenruf des
Abg. Haberzettl.)

Da muss man ganz klar sagen: gleiche Rechte und gleiche Pflichten! Wieso stellen wir nicht die Pensionssysteme gleich? Dann gibt es keine ungerechte Behandlung mehr. (Abg. Haberzettl: Das ist ja schon geschehen!) – Nein, eben nicht, und das schreibt mir dieser ÖBB-Bedienstete selbst!

Er sagt: Wenn gleichstellen, dann alles! Dann ist es für Sie von den ÖBB kein Problem. Ich kenne die ganzen Probleme bei den Exekutivbeamten, bei den Postlern, die alle einen Pensionssicherungsbeitrag bezahlen müssen. Natürlich, das ist nicht fair gegen­über dem ASVGler, der das nicht bezahlen muss. Also wenn, dann gleiche Rechte für alle, dann fahren wir mit einem Stift drüber, dann gibt es nur ein Pensionssystem, das verständlich und nicht kompliziert ist. (Beifall beim BZÖ.)

Ganz kurz möchte ich noch auf die Eisenbahnkreuzungsverordnung, die Sie später in einem Entschließungsantrag einbringen, eingehen. Das ist für uns, nach diesem Text zu urteilen, eine weitere Methode zum Abkassieren der Autofahrer. Da stimmen wir sicher nicht mit. Abkassieren ist nichts Neues für Sie, Herr Haberzettl. Wir werden das ablehnen. (Beifall beim BZÖ.)

20.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.11.01

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe natürlich großes Verständnis dafür, dass wir die Debatte einer Gesetzesnovelle zum Eisenbahnrecht auch nützen zu grundsätzlichen Erläuterungen rund um ein ganz wich­tiges österreichisches Unternehmen, wie es die Österreichischen Bundesbahnen sind. Mag es auch unterschiedliche Sichtweisen geben, ist dies doch ein Bekenntnis zu die­sem Unternehmen.

Ich glaube, es müsste unser gemeinsames Anliegen sein, dass wir – nicht nur aus be­schäftigungspolitischen, sondern auch aus wirtschafts- und umweltpolitischen Beweg­gründen heraus – dieses Unternehmen Österreichische Bundesbahnen stärken, dass


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite