Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 215

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wir alle gemeinsam auf dieses Unternehmen stolz sind, denn die Eisenbahn ist heute in Fragen der Mobilität meiner Auffassung nach nicht wegzudenken.

Lassen Sie mich kurz auf den Kern der Gesetzesnovelle zurückkommen. Es geht im Eisenbahngesetz selbst darum, dass wir wieder einen Beitrag zur Erhöhung der Ver­kehrssicherheit leisten und Rahmenbedingungen für die Liberalisierung des Personen­verkehrs einführen.

Frau Abgeordnete Moser, bei den Rahmenbedingungen für die Liberalisierung des Personenverkehrs war mir das, was Sie angesprochen haben, auch so wichtig, dass es nämlich eine Orientierung trotz Liberalisierung im Schienennetz gibt, eine Orientie­rung an den Bedürfnissen der Menschen. Daher haben wir in dem Gesetz, dem Sie heute offensichtlich mit breiter Mehrheit zustimmen werden, eine klare Regelung, dass wir nämlich nicht die Einführung der Zugangsrechte für Private ohne Einschränkungen ermöglichen. Es ist klar vermerkt, dass es dort Einschränkungen gibt, wo das Interesse der österreichischen Menschen auf Mobilität vorgeht.

Daher haben wir zum Beispiel jetzt eine Regelung auf dem Tisch, die dann auch zu be­schließen sein wird, dass im Nahverkehr jene Züge, die wir durch gemeinwirtschaftli­che Leistungen fördern, bevorzugt werden, dass sie trotz Liberalisierung bevorzugt be­handelt werden. Das heißt, wir werden heute eine Bevorzugung der Pendlerinnen und Pendler beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir beschließen auch – und das steht auch im Zusammenhang mit dem Thema Ver­kehrssicherheit – eine einheitliche qualifizierte Ausbildung von Lokführern und Be­diensteten der österreichischen Eisenbahnunternehmen, und zwar auf einem einheitli­chen hohen europäischen Niveau. In Österreich haben wir dieses Niveau bei der Aus­bildung unserer Lokführer schon lange, aber wir wollen es für alle haben, weil sie, wie gesagt, durch die Liberalisierung auch im Schienennetz sein werden.

Im Bereich der Sicherheit gibt es eine dritte Maßnahme, die wir hier beschließen. Das ist ein Punkt, der schon in den letzten eineinhalb Jahren Schwerpunkt war, nämlich In­vestitionen, Maßnahmen zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen. Wir schaffen heute die gesetzliche Möglichkeit, zusätzlich mit Videoüberwachungen an Eisenbahnkreu­zungen auch dafür zu sorgen, dass man nicht – wie es viel zu oft vorkommt – trotz Rot­licht, obwohl es eine gesicherte Eisenbahnkreuzung ist, in diese noch einfährt.

Es gibt eine Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. In dieser gibt jeder vierte Lenker an, dass er schon einmal trotz Rotlicht über die Kreuzung gefahren ist. Ich glau­be, das ist ein Alarmsignal. Daher werden wir heute neben den Sicherungsmaßnahmen noch eine Maßnahme setzen.

Wir haben ja vor zwei Jahren die gefährlichsten Eisenbahnkreuzungen in Österreich verifiziert, das waren 56 Eisenbahnkreuzungen. Ich kann Ihnen heute berichten, 53 da­von sind baulich so umgerüstet, dass wir sie entschärft beziehungsweise sicherer ge­macht haben, dass wir in den letzten Jahren rund 100 Millionen € nur in die Sicherung der Eisenbahnkreuzungen investiert haben und, wie gesagt, mit der heutigen Novelle auch gute Voraussetzungen schaffen, um dieses Sicherheitsprogramm auch wirklich fortzusetzen.

Ich bedanke mich bei all jenen, die das wichtige Thema mehr Rechte und stärkere Konsumentenschutzrechte für die Fahrgäste auf österreichischen Eisenbahnen schon jetzt in der Debatte angeschnitten haben. Wir werden die EU-Richtlinie nicht einfach nur unambitioniert umsetzen, dazu hätte ich nämlich keine Vorlage gebraucht. Es ist so, dass die EU-Richtlinie ohne eigene nationale Bestimmungen ohnedies Rechtscha­rakter hat.

Also wäre es wirklich so, dass wir heute nichts anderes täten, als EU-Recht in Kraft tre­ten zu lassen, dann hätte sich der Nationalrat um diese Uhrzeit nicht mehr treffen müs-


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