Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 223

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Fahrgastrechte bei den ÖBB stärken, weil wir zu unserem heimischen Unternehmen stehen. Kollege Haberzettl, es geht aber auch darum, dass man Dinge umsetzt, und der Rechnungshof hat ja oftmals aufgezeigt, dass es gerade bei den Frühpensionierun­gen bei den ÖBB Handlungsbedarf gibt.

Ich stelle nicht in Abrede, dass es Pensionsbeiträge gibt, aber das Frühpensionie­rungsalter liegt nun einmal bei 52 Jahren, und es ist durchaus fair und gerecht, dass man das auch, wie in den übrigen anderen Bereichen, anhebt. (Abg. Haberzettl: ... Eisen­bahner selber pensioniert!)

Der Rechnungshof stellt auch fest, dass gerade bei den Sonderaktionen ohne Plan und Kontrolle gearbeitet wird. Die ÖBB haben viele Sonderangebote, diese wurden aber ohne Konzept gestartet. Ein wirtschaftlicher Nutzen war mangels Planungsrechnungen und aussagekräftiger Evaluierungen nicht nachweisbar.

Mir wäre es ganz wichtig, dass man einfach die Dinge, die der Rechnungshof emp­fiehlt, auch umsetzt. Ich meine, der Rechnungshof, der die Empfehlungen an den Na­tionalrat abgibt, ist da die richtige Adresse.

Ich begrüße es, dass heute ein Auftakt stattfindet, die Fahrgastrechte zu stärken. Es ist durchaus positiv, das einmal im Fernverkehr zu beginnen, aber für die vielen Pendle­rinnen und Pendler, Frau Bundesminister, müssen wir noch mehr machen. Da müssen wir noch nachschärfen, weil es diese Menschen tagtäglich betrifft.

Es stört mich ein bisschen, dass der Pünktlichkeitsgrad und die Feststellung für diese Übertretungen intern von der Schienen-Control-Kommission gemacht werden. Da wäre es wichtig, dass man auch Externe einbindet, die diese Überschreitungen feststellen. Die Kriterien insgesamt sollten wir jetzt einmal einführen, aber laufend evaluieren, und das, was dann beschlossen ist, auch weiterentwickeln.

Abschließend: Wir alle sollten daran arbeiten, die Interessen und Wünsche der Fahr­gäste zukünftig stärker zu hinterfragen und zu berücksichtigen. Mobilität und Bahn pas­sen zusammen, wir setzen auf dieses Verkehrsmittel. Es wird ja viel in Infrastruktur in­vestiert, und ich glaube, es muss im Interesse aller liegen, dass wir diese Infrastruktur auch nützen.

Die Eisenbahn als ehemaliger Staatsbetrieb muss zu einem modernen und leistungs­fähigen Dienstleistungsbetrieb entwickelt werden. Die heutige Umsetzung der EU-Ver­ordnung soll ein Auftakt sein, an der Baustelle – und es gibt viele Baustellen bei der Bahn – zu arbeiten und gute Vorschläge einzubringen. Es bringt aber auch nichts, wenn man gerade dieses Unternehmen betreffend öffentliches Hickhack betreibt. Es ist wichtig, im Sinne der Angestellten, Bediensteten, aber natürlich auch im Sinne der Konsumenten und Kunden gemeinsam an der Bahn zu arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Haberzettl.)

20.29

20.29.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahr­gäste im Eisenbahnverkehr erlassen wird und mit dem das Eisenbahngesetz und das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 642 der Beilagen.

 


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