len Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals, kurz AETR genannt, geht es darum, die regelmäßige Anpassung der EU-Verordnungs- beziehungsweise -Rechtsgebung in dieses internationale Abkommen zu transferieren, wo auch Nichtmitgliedsländer der Europäischen Union vertreten sind, damit sich diese Länder dann auch den Regeln der Europäischen Union quasi unterwerfen.
Wir haben in die Regierungsvorlage die sogenannten Änderungen 3 und 4 eingearbeitet, ebenso die Änderung betreffend den digitalen Tachograph. Der digitale Tachograph ist ja ein Bemühen der Europäischen Union, die Themen Fahrzeitüberschreitungen und Arbeitszeitüberschreitungen halbwegs in den Griff zu bekommen. Es ist allerdings traurig, dass wir jetzt schon zwei Tachographen brauchen, die sich gegenseitig überwachen, weil dort in solch großem Maße manipuliert wird.
Der Grund für diese Änderung war eben die Angleichung des AETR an die einschlägigen EU-Verordnungen. Ich betone aber gleichzeitig: Es handelt sich hiebei eigentlich um eine Zwischenanpassung, weil wir dabei sind, da noch weitere endgültige Regelungen abzuschließen. Die Verhandlungen laufen noch, aber nach Auskunft des Verkehrsministeriums wird Frau Bundesministerin Bures alles daran setzen, in der zweiten Jahreshälfte 2010 auch diesbezüglich einen erfolgreichen Abschluss hier beschließen zu lassen. (Beifall bei der SPÖ.)
20.34
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
20.34
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat werden zukünftig Genehmigungsverfahren im Bereich des Arbeitnehmerschutzes bei eisenbahn- und seilbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren optimiert und beschleunigt. Es geht darum, dass bisher Gutachten und öffentliche Urkunden als Nachweis gedient haben und zukünftig auch fachliche Aspekte und Nachweise und Bescheinigungen Eingang in das Ganze finden.
Worum geht es eigentlich insgesamt? – Es geht darum, dass man mehr Effizienz und Transparenz bei der Umsetzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften bekommt. Es geht darum, dass es eine Klarstellung bei den Nachweisen gibt.
Aus meiner Sicht hätte es noch eine Möglichkeit gegeben, da ein bisschen weiter gehend einzugreifen. Es hat den Vorschlag der Zusammenlegung der Arbeitsinspektionen von Verkehrs-Arbeitsinspektorat – angesiedelt beim BMVIT – und Arbeitsinspektorat – angesiedelt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz – gegeben. Es ist so, dass derzeit 400 Personen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig sind, 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind es im Verkehrs-Arbeitsinspektorat.
Aus meiner Sicht hätte es durchaus Sinn gemacht, diesbezüglich über eine Zusammenlegung zu diskutieren beziehungsweise diese einzuleiten, denn ich glaube, es wäre wichtig, dass das bei einer Dienststelle angesiedelt wäre und damit Strukturen angepasst und Doppelgleisigkeiten abgebaut werden könnten. Es gibt natürlich immer einen Abtausch, aber man sollte in Zukunft trotzdem noch einmal darüber nachdenken, die Agenden der Arbeitsinspektion zusammenzuführen.
Insgesamt können wir sagen, dass damit Verfahren beschleunigt werden. Die Frau Bundesministerin wird mittels Verordnung ermächtigt, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen – dafür ein Danke –, dagegen spricht überhaupt nichts. Es geht darum, dass es keine zusätzlichen Belastungen, sondern eine Entlastung gibt.
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