Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 238

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rung in Schützen am Gebirge herzustellen und in dieser Region auch eine für alle güns­tige und gute Lösung zu finden.

Lassen Sie mich abschließend insgesamt zur Frage der Straßeninvestitionen und zur Frage der Investitionen in den Tiefbau etwas sagen: Sie müssen wissen, dass 40 Pro­zent der Mittel, die wir in die Straße investieren, wieder Maßnahmen zur Stärkung auch der Verkehrssicherheit sind. Das ist heute fast ein Verkehrssicherheitsplenum, das hier stattfindet, weil es bisher kaum eine Materie gegeben hat, bei der wir sukzessive nichts auslassen, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen.

Wenn wir in den Bestand, nämlich in die Straßenbeläge, investieren – wie gesagt, das sind 40 Prozent –, wenn wir Investitionen in zweite Tunnelröhren tätigen – ich möchte nur an die katastrophalen Tunnelbrände im Tauerntunnel, im Montblanc-Tunnel erin­nern mit zig toten Menschen –, so geschieht dies aus Verkehrssicherheitsgründen. Deshalb haben wir gesagt, wir brauchen auch zweite Tunnelröhren, wir brauchen stär­kere Überwachungszentralen und Verkehrsleitsysteme, wir brauchen Rumpelstreifen, wir brauchen, wie gesagt, Maßnahmen, die dazu führen, dass es auch bei der Investi­tion in die Straße nicht nur um Neubau, nicht nur um Betonieren geht, sondern dass es darum geht, dass wir ein Verkehrsnetz in Österreich haben, bei dem auch die Sicher­heit, soweit das technisch möglich ist, vorhanden ist.

Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass ich ganz klar eine Priorisierung bei der Mobilität anstrebe, und das ist die Schiene. Das Ergebnis spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Bei den Konjunkturpaketen haben wir 700 Millionen € in die Schiene in­vestiert und 200 Millionen € in die Straße, und da ausschließlich in den Bereich der Verkehrssicherheit. Also auch das sind Tiefbauinvestitionen, aber Investitionen, die den Menschen zugute kommen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Hell. 1 Minute Redezeit ist eingestellt. – Bitte.

 


21.18.43

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministe­rin! Meine Damen und Herren! Die Novelle zum Bundesstraßengesetz bringt nach der heutigen Beschlussfassung wesentliche notwendige Änderungen. Konkret geht es da­bei auch um Verfahrensbeschleunigung bei Projektänderungen, was wesentlich mehr Flexibilität mit sich bringen wird.

In dieser Vorlage wird auch ausdrücklich festgehalten, dass durch das Bundesstraßen­gesetz nicht in das verfassungsmäßig gewährleistete Recht auf Demonstrationsfreiheit eingegriffen wird. Ebenfalls gesetzlich geregelt wird, dass es zu keinen Grundstücks­spekulationen im Zusammenhang mit Umwidmungen kommen wird.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, im derzeit gültigen Bundesstraßengesetz ist für den Zentralraum Niederösterreich der wichtige Netzanschluss der S 34, wie auch die Frau Bundesministerin bereits angeführt hat, niedergeschrieben und von diesem Hause beschlossen.

Nach einer strategischen Prüfung soll nun der Straßenzug anstelle der ursprünglichen Ostvariante in einer Westvariante ausgeführt werden – eine Überlegung, die bereits 2008 der Bevölkerung vorgeschlagen und den betroffenen Bürgermeistern mitgeteilt wurde.

Viele Argumente, die für diese Straßenführungen sprechen, hat Herr Abgeordneter An­ton Heinzl bereits ausgeführt. Zusammengefasst heißt das, dass die Westvariante S 34 ökologische und wirtschaftliche Vorteile gegenüber der Ostvariante mit sich bringt und daher eine Gesetzesänderung zwingend notwendig ist.

 


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