Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 255

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erkrankungen. Für die Nacht ergeben die Ergebnisse dieser Arbeiten die Notwendig­keit eines Nachtflugverbots zum Schutz der Gesundheit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, endlich nicht mehr die Interessen der Luftfahrt­lobby, sondern den Gesundheits- und Belästigungsschutz für die hunderttausenden Fluglärm-Betroffenen in Österreich ins Zentrum des Handelns zu stellen. In diesem Sinn

müssen die Sonderregelungen für Flughäfen in § 17 Abs 3 2. Satz UVP-Gesetz sowie der bürgerInnenfeindliche §145b Luftfahrtgesetz rückgängig gemacht werden,

müssen die nötigen empirischen Studien zur Abschätzung der Gesundheitsgefahr durch Fluglärm mit österreichischen Krankenversicherungsdaten (vgl. Arbeiten von Prof. Grei­ser) nachgeholt werden,

müssen für Gesundheits- und Belästigungsschutz unzureichende Fluglärm-Grenzwer­te/Schwellenwerte ebenso ausgeschlossen werden wie die vom BMVIT angestrebten großzügigen sogenannten „Irrelevanz“kriterien für Fluglärm,

muss ein Nachtflugverbot umgesetzt werden.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


22.14.30

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Frau Präsident! Meine sehr geschätzten Da­men und Herren! Hubschrauberrettung in Salzburg – in unserem Entschließungsan-
trag 997/A(E), eingebracht am 24. Februar 2010, ist alles sachlich aufgelistet. Der Salz­burger Landtag fasste einen einstimmigen Beschluss zugunsten der Heli Austria und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und gegen die Vorgangsweise der Austro Control. Es wurde auch vonseiten der Salzburger Landesregierung Strafanzeige wegen des Ver­dachts des schweren Amtsmissbrauchs und erheblicher Bedenken gegen die Unbefan­genheit der bei der Austro Control maßgeblich handelnden Personen eingebracht. – Bis jetzt keine Reaktion, obwohl vonseiten der Austro Control, aber auch vom zuständi­gen Ministerium willkürlich, gleichheitswidrig und EU-wettbewerbswidrig vorgegangen wurde.

Sicherheit ist im Flugrettungsdienst oberstes Gebot, das steht außer Frage. Aber was hier geboten wird, meine sehr geschätzten Damen und Herren, lässt den Verdacht auf­kommen, dass hier ein Monopol geschaffen werden sollte, damit nur mehr ÖAMTC-Hubschrauber Flugrettungsdienste durchführen dürfen und sonst niemand. Und das kann es nicht sein, meine sehr geschätzten Damen und Herren.

Auf die Frage in der ORF-Sendung „Salzburg heute“, was genau man der Firma Heli Austria vorwirft oder was nicht erfüllt wurde, wusste ein Sprecher der Austro Control keine Antwort. Ich sage Ihnen, meine sehr geschätzten Damen und Herren: So soll es in Österreich nicht sein! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

22.16

 


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