Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 291

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Tat ein, für den Großteil des ehemaligen Vorstandes nicht ersichtliches, geheimes Ver­rechnungskonto. Von diesem Konto gibt es relativ hohe Kontobewegungen.“ erklärt Stoss gegenüber den Medien.

Nicht zuletzt aufgrund der Personalunionen unterschiedlichster Sportfunktionäre und Sportpolitiker wird in den Medien bereits offen von Begünstigung, wenn nicht gar von Schmiergeldzahlungen gesprochen:

„Arnold Grabner, einst Nationalratsabgeordneter und Sportsprecher der SPÖ, erwider­te auf die Frage, ob er das Geld für Olympia-Reisen - wie von einem Olympia-Intimus behauptet - von Jungwirth wieder refundiert bekommen habe: "Nein, nein, nein, nein - ich bin in einer Sitzung, rufen 'S mich morgen wieder an." Tags darauf war Grabner nicht mehr erreichbar. Auch Hans Holdhaus, der Chef de Mission von Vancouver, will durch das ÖOC unter Wallner/Jungwirth niemals Vorteile generiert haben: Ein Auto, wie von einem ÖOC-Insider behauptet, habe er nicht zur Verfügung gestellt bekom­men. "Wir haben Autos für das Olympia-Institut über das ÖOC günstiger angekauft. Und privat fahre ich einen Skoda."

Für die widmungsgemäße Überprüfung der §10 Bundes-Sportförderungsgesetz För­dermittel (darunter fallen auch jene Mittel an das ÖOC) bestehen zwei Einrichtungen: der Kontrollausschuss und die Kontrollkommission.

Der Kontrollausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, wobei die ASKÖ, der ASVÖ, die SPORTUNION, der ÖFB und die BSO je ein stimmberechtigtes Mitglied entsenden und das Sportministerium ein beratendes Mitglied, welches den Vorsitz wahrnimmt, entsen­det. Die Geschäftsführung ist zur Wahrnehmung der operativen Geschäftsabwicklung ebenfalls Mitglied des Kontrollausschusses ohne Stimmrecht.

Die Kontrollkommission besteht aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern, wobei die ASKÖ, der ASVÖ, die SPORTUNION, der ÖFB und die BSO je zwei Mitglieder entsen­den. Die Geschäftsführung ist zur Wahrnehmung der operativen Geschäftsabwicklung ebenfalls Mitglied des Kontrollausschusses ohne Stimmrecht. Den Vorsitz in der Kon­trollkommission nimmt abwechselnd jeweils ein Mitglied der entsendenden Organisa­tionen wahr.

Jene Sportverbände, die auch im Vorstand des ÖOC vertreten waren bzw. sind, ent­senden ihre Vertreter in die gesetzgebenden Institutionen des Landes, in das ÖOC, in die Sportfachverbände, in die Bundessportorganisation (BSO) und nicht zuletzt in jene Einrichtungen, die für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung von Förder­mittel verantwortlich sind.

D. h. Förderwerber, Fördergeber, Fördernehmer und die Vergabekontrolle der Förder­mittel bilden eine Personalunion.

Dieser Umstand wurde auch bereits mehrfach vom Rechnungshof kritisiert. Der Rech­nungshof moniert die personellen Verflechtungen zwischen Fördergeber und Förder­nehmer: „Mit der Förderungsgewährung befasste Mitarbeiter auf Bundes- und auf Lan­desebene [sind] gleichzeitig auch in Funktionen (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsmit­glieder, Aufsichtsräte, Rechnungsprüfer) oder Gremien von Förderungsempfängern tä­tig. Im Bereich der Besonderen Bundes-Sportförderung [kommt] Vertretern der Förde­rungsnehmer eine wesentliche Rolle bei den Förderungsentscheidungen und der Kon­trolle der Förderungsmittel zu. Damit [ist] keine durchgängige, strikte Trennung zwi­schen Förderungsgeber und Förderungsnehmer gegeben.“

Aufgrund der personellen Verflechtungen zwischen ÖOC, Sportverbänden, Prüfeinrich­tungen der Bundessportförderung und politischen Funktionen auf unterschiedlichsten Ebenen ist die parlamentarische Untersuchung des o. a. Sachverhalt dringend not­wendig.

 


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