Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 42

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relativ langen und strengen Winter wird jetzt vor allem im Baubereich und bei den Land- und Forstarbeitern die Arbeitslosigkeit zurückgehen.

Menschen, die aufgrund der Krise arbeitslos geworden sind, wieder in Beschäftigung zu bringen: Das ist der richtige Weg! Nur so kann den betroffenen Menschen auch wirklich geholfen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieser Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren, gilt aber auch für die vieldis­kutierte Mindestsicherung. Ja, wir bekennen uns zur bedarfsorientierten Mindest­siche­rung. Menschen, die Hilfe brauchen, sollen auch eine entsprechende Unterstützung bekommen. Das Gesetz dazu und die Artikel-15a-Vereinbarung wurden im Ministerrat bereits beschlossen: 744 € für Alleinstehende oder 1 116 € für Ehepaare, zwölf Mal pro Jahr. Andere Leistungen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe sowie das Haushalts­einkommen werden dabei berücksichtigt, da kommt es dann zu Differenzzahlungen.

Im Wesentlichen, meine Damen und Herren, ist die Mindestsicherung eine bundes­weite Vereinheitlichung der Sozialhilfe mit einheitlichen Mindeststandards und höheren Leistungen für Alleinerziehende – also bedarfsgerecht und zielorientiert. Und dafür stehen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die Mindestsicherung ist sicherlich keine soziale Hängematte, sondern durch den festgeschriebenen Faktor der Arbeitswilligkeit, auf den wir besonders achten werden, meine Damen und Herren, eine Möglichkeit, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Unterstützung für jene, die Hilfe benötigen, aber effizienter Einsatz der Mittel: Das sind wir den arbeitenden Menschen, den Leistungsträgern, jenen Menschen, die die Sozialleistungen durch ihre Steuern und Abgaben überhaupt ermöglichen, schuldig! (Beifall bei der ÖVP.)

Gerade in Zeiten wie diesen muss noch mehr darauf geachtet werden, wie die Steuer­gelder eingesetzt werden. Doppelgleisigkeit und Missbrauch müssen ausgeschaltet werden. Auch die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung über den Umfang aller Transferleistungen soll verstärkt werden. Deshalb fordern wir die Umsetzung des bereits in der Regierung vereinbarten Transferkontos oder der Transparenzdatenbank. Ja zur sozialen Absicherung und zu einem guten Sozialsystem, aber Berücksichtigung der Leistungsträger: Wie werden die Steuergelder gerecht und effizient eingesetzt? Das ist die Devise, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Leistung muss sich lohnen! Das gilt vor allem auch für die Diskussion um die Pensionen. Ich möchte schon auch ein paar Worte zu dieser Diskussion sagen, weil dieses Thema gestern bei den Tagesordnungspunkten betreffend den Verkehrsbereich vom Kollegen Haberzettl angesprochen wurde.

Es ist einfach ungerecht, meine Damen und Herren, dass es Bevölkerungsgruppen gibt, die im Durchschnitt mit 52, mit 54, mit 56 oder mit 57 Jahren in Pension gehen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neubauer. – Abg. Mag. Lapp: Sind das die Bauern?) Aber von allen anderen verlangt man, dass sie bis zum gesetzlichen Pen­sionsantrittsalter von 65 arbeiten müssen. Das ist nicht in Ordnung, meine Damen und Herren! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Haberzettl, wir wissen schon, dass die ÖBB-Bediensteten höhere Bei­träge leisten, und das erkennen wir auch an, aber es muss doch möglich sein, wie die Frau Ministerin Bures es auch vorgeschlagen hat, dort die Jahre anzuheben, sich einmal in Richtung 60 zu bewegen und dafür die Beiträge herunterzufahren, diesen Bereich dem ASVG anzugliedern. Eine Harmonisierung, meine Damen und Herren, ist in diesem Bereich anzustreben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neubauer. – Rufe der Abgeordneten Lapp und Haberzettl: Bei den Bauern!)

 


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