Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 48

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in unserem Land – es gibt genug davon, es sind insgesamt 200 000, 300 000 – einen Mitarbeiter einstellen und würden Sie die Lohnnebenkosten für diese Mitarbeiter um 50 Prozent senken, so wäre das unterm Strich für den Staat immer noch ein Gewinn, immer noch ein Erfolg. Es wäre vor allem aber ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg in unserem Land. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Hundstorfer.) Das wäre zum Beispiel eine Vorgehensweise, die Sie wählen könnten. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: So schafft man Arbeitsplätze, Herr Minister!)

Ich komme jetzt zu dem Bereich, den Sie völlig ausgespart haben, nämlich zur Min­destsicherung. Diese war Ihnen nicht einmal eine Erwähnung wert. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Hundstorfer. – Abg. Riepl: Da haben Sie nicht gut aufgepasst! Sicher hat er etwas dazu gesagt!) Aber die ÖVP hat ja sozusagen schon ein Loblied auf die Mindestsicherung gesungen.

Herr Bundesminister, vor allem aber liebe Mitglieder der ÖVP! Wenn Sie die Mindest­sicherung als großen Erfolg darstellen, muss ich Sie wirklich fragen, inwieweit Ihnen der Leistungsgedanke und die Leistungswilligkeit in unserem Land überhaupt noch ein Anliegen sind, denn die Mindestsicherung heißt de facto, dass Sie jene, die nicht arbeiten wollen, gegenüber jenen, die leistungswillig und leistungsorientiert sind, bevor­zugen! Schauen Sie sich das doch einmal an! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf der Abg. Mag. Rudas.)

Die Frage, die ich Ihnen stelle, Herr Bundesminister, ist ganz einfach – die bekommen Sie auch auf der Straße von den Menschen gestellt; sie ist ganz einfach (Abg. Riepl: Sie haben das noch immer nicht verstanden!) –: Warum soll jemand arbeiten gehen, wenn er als Mindestsicherung 744 € erhält (Abg. Riepl: Weil er für das Arbeiten mehr Geld kriegt, kapieren Sie das nicht?), während eine Angestellte in einem Lebens­mittelmarkt oder ein Tankwart gerade einmal 860 € für 40 Stunden in der Woche bezahlt bekommen? (Abg. Riepl: In Kärnten ist das so!) Das sind 100 € Unterschied pro Monat! Da arbeitet jemand 40 Stunden pro Woche und bekommt im Monat 100 € mehr! (Ruf bei den Grünen: Das sagt einer, der 12 000 € bekommt!)

Wie rechtfertigen Sie diese Entscheidung gegenüber jenen, die in unserem Land Leistungen erbringen wollen? – Das ist mir schleierhaft, diese Erklärung werden Sie niemals zustande bringen. Sie werden daran scheitern, weil die Menschen in unserem Land diese Ungerechtigkeit nicht dulden werden. (Beifall beim BZÖ.)

Wir sagen ganz klar: Natürlich muss es für jene Menschen, die vorübergehend in die Arbeitslosigkeit geraten, eine Absicherung geben – überhaupt keine Frage. (Ruf bei der SPÖ: Genau das ist es!) Dazu sind wir verpflichtet, und das ist auch die Verant­wortung eines Wohlfahrtsstaates. Wir stehen auch zu den 744 €, überhaupt keine Frage. Niemand soll weniger bekommen, aber er soll auch eine Gegenleistung erbrin­gen müssen, wenn er 744 € vom Staat erhält, und die sollte man in irgendeiner Weise auch einfordern dürfen.

Derjenige sollte vom Bürgermeister oder von wem auch immer in seiner Gemeinde dazu angehalten werden, sich für irgendwelche sozialen Tätigkeiten zur Verfügung zu stellen. Wenn es einen Buchhalter trifft, dann soll er beispielsweise die Buchhaltung für einen gemeinnützigen Verein machen. Damit wäre er in Beschäftigung, damit würde er gebraucht. Und das Gefühl, gebraucht zu werden, meine sehr geehrten Damen und Herren gerade von der Sozialdemokratie, ist doch das wichtigste Gefühl im Leben überhaupt. Nehmen Sie sich dieses Gedankens einmal an. (Beifall beim BZÖ.)

Der zweite wesentliche Punkt in diesem Zusammenhang ist der Abstand von der Min­destsicherung zum Mindesteinkommen. Dieser Abstand muss mehr als 30 Prozent ausmachen, sonst wird niemand freiwillig in Beschäftigung gehen, sondern die Min­dest­sicherung in Anspruch nehmen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)

 


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