Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 117

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wie der WHO oder der EU für umfassendere bzw. wirkungsvollere Regelungen zu Rauchverboten.

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Jänner 2007 ein Green Paper, in dem mögliche Maßnahmen zum Nichtraucherschutz und verschiedene Verwirklichungs­möglichkeiten besprochen werden, wobei von der Kommission ein gesetzliches Rauchverbot an öffentlichen Orten präferiert wird. Gleichzeitig steigt auch die  Akzep­tanz in der Bevölkerung für Rauchverbote. In einer aktuellen Online-Befragung sprachen sich 55 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen für ein generelles Rauch­verbot in Lokalen aus. Nur 20 Prozent der Befragten erachten die derzeitige Form des Nichtraucherschutzes als wirklich sinnvoll.

Die derzeitige Regelung ist eine typisch „österreichische Nicht-Lösung“. Die Definition der verschiedenen Lokaltypen und ihre Verpflichtung zum Nichtraucherschutz sind schwammig formuliert. Die zu schaffende räumliche Trennungen in Raucher- und Nichtraucherbereiche in Einraumlokalen über 49 m² stellen die Gastronomen vor große finanzielle Herausforderungen und auch danach ist eine ausreichende Luftqualität nicht zu erwarten.

Für die Beschäftigen wurden zwar kollektivvertragliche Vereinbarungen bezüglich Kün­digung wegen Passivrauchens ausgehandelt, ein tatsächlicher Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz gilt aber weiterhin nicht für Beschäftigte in der Gastronomie. Die Befürch­tungen von negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Einführung einer rauchfreien Gastronomie haben sich nicht bewahrheitet. Geringe Umsatzrückgänge waren nur vorübergehend und bei den meisten gar nicht zu beobachten.

Lt. Untersuchungen in  Irland, Schottland und Kanada haben von Verboten Betroffene nach rund zwei Jahren auch im eigenen Haushalt oder sogar ganz das Rauchen aufgegeben. Und in Spanien, das als Vorbild für Österreich galt („Spanische Lösung“) plant die Regierung jetzt nach dem Anstieg des Tabakkonsums zwischen 2006 und 2008 um 1,3 % ebenfalls ein generelles Rauchverbot in allen geschlossenen und öffentlich zugänglichen Räumen. Generell kann der Trend beobachtet werden, dass schwächere Regelungen wie in Finnland oder freiwillige Vereinbarungen wie in Deutschland oder England, in strengere Gesetze um gewandelt werden.

Es wäre daher höchst an der Zeit, dass auch in Österreich im Bereich der Tabak­prävention entsprechende und effektive Maßnahmen gesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 19.5.2010 eine Novelle des Tabakgesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, die in den Räumen der Gastronomie ein generelles Rauchverbot vorsieht.

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig-Piesczek als Antragstellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht über­schreiten. – Bitte.

 


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