Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 132

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nung sind, dass Sie als Politikerin, die nicht selbst in der Privatwirtschaft steht, es sich erlauben sollten, in die Geschäftsgebarung und in die Geschäftsausrichtung der Unter­nehmen, der Kleinbetriebe und der Mittelbetriebe, nämlich der Gastronomen in Öster­reich, einzugreifen.

Das ist de facto die Gretchenfrage. Sie heulen hier mit Ihrem Antrag durchaus mit der großkoalitionären Verbotspolitik mit, die wir ja seit Jahren bekämpft haben, nicht zuletzt mit einer Unterschriftenaktion, die damals Peter Westenthaler und ich initiiert haben, die innerhalb weniger Wochen 19 034 Unterschriften ins Parlament gebracht hat.

Die Unterzeichner haben im Übrigen nicht unterschieden, ob Rauchen oder Nicht­rauchen gesünder ist die Frage ist geklärt, auch für jene, die unterschrieben haben –, sondern das waren Menschen, die gesagt haben, sie sind für die Wahlfreiheit der Gastonomen in Österreich. Der Gastronom muss selbst entscheiden, welche Aus­richtung sein Betrieb in Zukunft haben wird.

Wir vom BZÖ haben ein Modell vorgeschlagen, das bis heute leider nicht umgesetzt ist, und daher befinden wir uns heute auch nach wie vor in diesem Chaos. Daher sind ja diese Diskussion und dieses Gesetz so chaotisch! Deswegen fühlen sich ja die Gastronomen in Österreich gepeinigt – jene Gastronomen, die jetzt Investitionen tätigen –: weil man nicht dem Vorschlag gefolgt ist, zu sagen: So, meine lieben Wirte, wir als Gesetzgeber geben euch jetzt mehrere Möglichkeiten im Rahmen der Wahlfreiheit, und ihr müsst sehen, welche dieser Möglichkeiten ihr annehmt und welche zu eurem Geschäftsmodell passen! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Und was sagst du zur schwangeren Kellnerin? Die hat auch keine Wahlfreiheit! Die kriegt einen Mutterschutz ...!)

Es gibt das Raucherlokal – das absolute Raucherlokal! –, das auch als solches gekennzeichnet ist. Das ist der Wirt, der sagt: Ich will, dass in meinem Lokal in Zukunft auch weiterhin geraucht wird. Das gehört zu dem Lokal. Im Hawelka ist immer geraucht worden, das ist in Ordnung so, das gehört quasi zur Kultur unseres Wirts­hauses – in dem Fall: unseres Kaffeehauses – dazu. – Wahlfreiheit heißt, er soll in Zukunft sein Lokal klar und deutlich deklarieren, am Eingang: Raucherlokal.

Wahlfreiheit heißt, dem Wirten auch freizustellen, die Entscheidung zu treffen: Nein, ich will ein Nichtraucherlokal!, dafür auch Sorge zu tragen und dieses auch klar auf freiwilliger Basis zu kennzeichnen.

Oder die dritte Variante, ein Wirt, der sagt: Ich möchte auf beide Kundschaften nicht verzichten, ich mache quasi ein gemischtes Lokal, sorge aber dafür, dass der Nicht­raucherschutz ein größtmöglicher ist. – Da muss er auch als Unternehmer investieren.

Ich frage mich, warum wir das bis heute in einer aufgeklärten Gesellschaft des 21. Jahrhunderts in Österreich nicht zusammengebracht haben. Da geht es nicht um den sogenannten österreichischen Kompromiss, den der Gesundheitsminister und seine Vorgängerin zu verantworten haben, der zu einem Chaos geführt hat. Nein, da geht es um den logischen Hausverstand.

Ich weiß nicht, warum wir uns nicht dazu durchringen können, in dieser Debatte unter diesen drei Prämissen endlich Klarheit in Österreich zu schaffen: Raucherlokale, absolute Nichtraucherlokale und Lokale, die mit den technischen Mitteln vom Abzug bis zur Lokaltrennung und so weiter selbständig trennen und das dann auch so kenn­zeichnen. Ich verstehe nicht, warum das nicht möglich sein soll.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Haltung des BZÖ, die ich heute hier vertrete, ist ein klares Ja zum Nichtraucherschutz, denn wir wissen, dass die Freiheit der Nicht-


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