Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 137

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16.12.35

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Redebeiträge haben mich, muss ich sagen, zum Teil sehr verwundert, egal, von welcher Fraktion sie gekommen sind. (Abg. Petzner: Auch die von der eigenen Fraktion? Auch die von Rasinger?) Was den Antrag von den Grünen betrifft, die darin ein generelles Rauchverbot fordern, und was die Argumente, die in den Debattenbeiträgen vorgebracht wurden, betrifft, so muss ich sagen: Ich verstehe es überhaupt nicht, warum die Gastronomie für all das herhalten sollte, was hier an Argumenten vorgebracht wurde.

Wir sind in Österreich eigentlich alle stolz gewesen – Sie können sich sicherlich noch alle daran erinnern –, dass wir in Europa das einzige Parlament waren, das damals ein neues Tabakgesetz, wo der Nichtraucherschutz beschlossen wurde, verabschiedet hat. Damals ist keine einzige Fraktion für ein komplettes Nichtrauchen in den öffent­lichen Lokalen, zumindest in der Gastronomie, eingetreten. Es haben drei Fraktionen dafür gestimmt. Das waren die Koalitionspartner SPÖ und ÖVP und die Kollegen von der grünen Fraktion. Sofern ich mich richtig erinnere, hat man vom BZÖ und von der FPÖ nicht deshalb nicht mitgestimmt, weil es ein Rauchverbot geben soll, sondern deswegen, weil ihr noch mehr Wahlfreiheit haben wolltet. Das war eure Argumentation.

Herr Bundesminister! Ich habe Ihren Worten heute hier sehr aufmerksam zugehört, und ich habe auch gelesen, was in den Zeitungen gestanden ist, und da kann ich eigentlich nur sagen: Ich stimme komplett mit dem überein, was Sie hier gesagt haben.

Schauen wir uns einmal das Beispiel Italien an! Da sagt man, das funktioniere dort so super. Wisst ihr, wie in Italien das so super funktioniert? Es wird auf der Straße vor dem Lokal geraucht. Und wenn es regnet, wird ein Dach aufgespannt, damit man im Trockenen steht. Und wenn es kalt wird, werden außenherum Zelte heruntergelassen und Heizpilze hingestellt.

Jetzt soll mir einer erklären, was daran so anders ist als bei uns, wo es laut unserer Gesetzgebung betreffend das Rauchverbot in der Gastronomie einen rauchfreien Hauptraum, eine rauchfreie Zone geben muss und wo es daneben einen Raum geben kann, wo man rauchen darf.

Ich bin ein Mann aus der Praxis. Wir haben zuhause einen Gasthof auf dem Land und ein Hotel. In unserem Hotel haben wir seit sieben Jahren ein Rauchverbot. Und wisst ihr, warum? Nicht deshalb, weil es ein diesbezügliches Gesetz gibt, sondern des­wegen, weil ich als Unternehmer und als Wirt zielgruppenorientiert arbeite. Und wenn ich mich entscheide: Ich will diese Zielgruppe haben!, dann mache ich es auch demgemäß. Ich als Unternehmer entscheide darüber. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Das wollen wir auch! Dann können Sie ja unserem Antrag gleich zustimmen!)

Ich habe aber auch einen Gasthof auf dem Land, den ich über den ganzen Winter am Abend zusperren könnte, hätten wir in Österreich ein generelles Rauchverbot. Kein einziger Verein würde nach den Proben ins Dorfgasthaus gehen, dort zusam­men­sitzen, ein paar Glaseln trinken und eine dazu rauchen, wenn dort das Rauchen verboten wäre. Er würde im Vereinslokal bleiben, denn dort kann er neben dem Trinken auch eine Zigarette rauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, dass wir ein beispielhaftes Gesetz haben, mit dem wir dem Nicht­raucher­schutz Rechnung tragen, aber nach wie vor, da wir wissen, dass so viele Leute rauchen, dem Wunsch, im Lokal rauchen zu können, auch Genüge tun.

Übrigens: Jetzt ein bestehendes Gesetz zu ändern würde meiner Meinung nach gegen den Vertrauensgrundsatz verstoßen. Denn: Die Wirte jetzt investieren zu lassen und


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