Hier habe ich eine Eier-Packung, auf der steht: „regional & fair“, „6 Premium-Ostereier aus Freilandhaltung“. (Der Redner hält einen Eierbehälter in die Höhe.) Man schaut als Konsument und sieht: Aha, das AMA-Gütesiegel. Gefärbt mit Biofarben, steht vermerkt. Dann liest man vielleicht noch nach: Mit Biofarben laut EG-Ökoverordnung für Österreich gefärbt. – Ja, Freilandeier, Biofarben, das werden doch Bioeier sein, natürlich! Das AMA-Gütesiegel ist auch drauf. Das sind also österreichische Bioeier! Natürlich greife ich zu diesen, das wird schon passen.
Sehen Sie, solch ein Fall zeigt wieder einmal deutlich, wie staatliche Zeichen nicht vor klassischer Trittbrettfahrerei geschützt werden. Das passiert da, meine Damen und Herren, mit einem staatlichen Zeichen, mit dem AMA-Gütesiegel! (Abg. Eßl: Ist das AMA-Biogütesiegel oben?) – Nein, nicht das AMA-Biozeichen! Das heißt nicht AMA-Biogütesiegel, das heißt AMA-Biozeichen, Kollege Eßl! Das ist schon die erste Schwierigkeit für den Konsumenten: Er muss immer unterscheiden zwischen AMA-Biozeichen und AMA-Gütesiegel: Oje, was ist eigentlich drauf? (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kogler: Ein Saustall ist das!)
Es stehen das AMA-Gütesiegel und ein Bioverweis drauf, der eindeutig verboten ist, weil Bioverweise per Erlass und per europäische Gesetzgebung ausschließlich für Biolebensmittel verwendet werden dürfen. Sie sind ausschließlich für diese Lebensmittel zu verwenden. (Abg. Mag. Kogler: Ein Kennzeichnungssaustall ist das!)
Ich finde es schon unglaublich, dass diese Einrichtung, die Agrarmarkt Austria, die Sie immer so hochhalten, es bis heute nicht geschafft hat, in ihren normativen Dokumenten, in ihrer Qualitätssicherung sicherzustellen, dass wirklich der Konsument mit Vertrauen zugreifen kann und weiß: Aha, AMA-Biozeichen ist Bioprodukt, das ist ein Bioei! Wenn Sie zulassen, dass Erzeugergemeinschaften wie in diesem Fall die Konsumenten definitiv hinters Licht führen können, dann, muss man sagen, besteht Handlungsbedarf. Und das ist auch der Grund dafür, dass wir hier diesen Fristsetzungsantrag einbringen.
Ich habe letzte Woche mit Kollegin Glawischnig sehr schön zeigen können, wie viele Produkte es gibt, wo „Österreich“ draufsteht, aber „Österreich“ nicht drinnen ist. Die Bezeichnungen sind ja herrlich. „Alpenwurzerl“ – das sind Fleischprodukte, mit rot-weiß-roter Fahne: aus Österreich! (Der Redner hält eine Packung Dauerwurst in die Höhe.) Da ist natürlich kein AMA-Gütesiegel drauf, aber die rot-weiß-rote österreichische Fahne.
Es ist aber nicht gesichert, dass da österreichische Rohstoffe drinnen sind. Im Jahr 2009 importierten wir 119 000 Schlachtrinder aus vier Staaten: Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien. Wir importieren 600 000 Schlachtschweine, lebendige Schweine, die aus Norddeutschland zu österreichischen Schlachthöfen angekarrt werden. Ich finde, ehrlich gesagt, da erfolgt Konsumententäuschung auf der gesamten Linie.
Ich habe hier noch ein Produkt von einem Produzenten, der ein besonderes Zeichen – das wird man von den Bankreihen aus nicht sehen, aber ich werde es Ihnen erläutern! –, ein rot-weiß-rotes A-Zeichen verwendet. (Der Redner hält neuerlich eine Packung Dauerwurst in die Höhe.)
Das ist ein Zeichen, das auf Basis des alten Gütesiegelgesetzes vergeben wurde, das Gütesiegelgesetz, das wir endlich reformiert haben wollen, wozu wir endlich eine Vorlage der Bundesregierung im Hause haben wollen. Denn dieses Gütesiegel sichert nicht zu, dass 100 Prozent der Rohstoffe aus Österreich stammen, sondern nur 50 Prozent. Und wenn man die Etikettierung hinten liest – ich habe das gemacht –, sieht man, dass „Bergsteiger“ draufsteht und „Dauerwurst, Zutaten: Schweinefleisch, Rindfleisch, Speck“, aber kein Hinweis, welche 50 Prozent aus Österreich sind. Das ist
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite