Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 44

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schutzeinrichtung in unserem Land, es gibt die Gewaltschutzzentren, die Anlaufstelle sind, die in jedem Bundesland vorhanden sind, wo sich Männer und Frauen hinwen­den können, wenn Gewalt im Spiel war.

All diese Hotlines bekannter zu machen und mehr zu vernetzen, kann ein Auftrag sein, dem wir nachkommen sollten – das ist keine Frage –: die Bewerbung der Nummern, die man 365 Tage im Jahr rund um die Uhr in Anspruch nehmen kann, damit der nächste Schritt passieren kann, wenn nötig eine Therapie, falls nur notwendig vielleicht auch nur ein Gespräch, um erzählen zu können, was passiert ist.

Ich glaube, dass es wichtig ist, über zukünftige Veränderungen, vielleicht sogar Ver­schärfungen von Gesetzen die Debatte zu führen, das ist keine Frage. Auch ich denke daran, über Verjährungsfristen noch einmal nachzudenken. Wir haben beim zweiten Gewaltschutzgesetz diese Verjährungsfristen verlängert. Auch ich denke aber daran, die Strafrahmen, das Strafausmaß zu überdenken – wie heute schon gesagt wurde –, dass für Vergehen, für sexuellen Missbrauch oder andere abscheuliche Gewalttaten an Kindern (Abg. Mag. Stadler: Das sind doch keine Vergehen, das sind Verbrechen!) der Strafrahmen vielleicht noch nicht so ausgeschöpft ist, wie er ausgeschöpft werden soll­te, damit abschreckende Wirkung der Fall ist. (Abg. Mag. Steinhauser: Das ist ja jetzt schon nicht der Fall!)

Ich glaube, dass es wichtig ist, auch an dieser Stelle zu betonen, dass die finanziellen Mittel für Prozessbegleitung von Opfern von Gewalt sichergestellt sind, dass da nichts einfach reduziert wird, obwohl der Budgetkonsolidierungskurs ein sehr harter wird und für jedes Ressort und für jedes Ministerium das gleiche Geld zur Verfügung ist.

Ich appelliere zum Schluss daran, dass wir auch in Zukunft sicherstellen müssen, dass es nicht nur Lippenbekenntnisse sind, dass wir hinter den Gewaltschutzeinrichtungen, allen Frauenberatungseinrichtungen, allen Frauenhäusern, der Männerberatung in un­serem Land, den Opfer-Hotlines und allen Notrufen, die es gibt, stehen, sondern dass wir – auch weil die Fälle im Steigen begriffen sind, die Dunkelziffern erschreckend hoch sind – weiterhin bereit sind, finanziell all diese Einrichtungen abzusichern, und gegebe­nenfalls – in dem Sinne, wie es der Herr Bundeskanzler gemeint hat – auch darüber nachdenken sollten, wie wir vielleicht noch Veränderungen, Verbesserungen, gegebe­nenfalls Verschärfungen der bestehenden Gesetzeslage andenken können, damit wir jedem einzelnen Opfer auf seine, auf ihre Art ganz persönlich als Staat, als Bundes­regierung, als Verantwortungsträger und -trägerinnen diesen Schritt entgegenkommen können, dass Heilung beginnen kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

9.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.

 


9.59.29

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundes­regierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Immer wieder werden wir mit neu­en Berichten konfrontiert, die mit sexueller Gewalt, sexuellem Missbrauch, aber auch mit körperlichen und seelischen Misshandlungen zu tun haben.

Derzeit betrifft dies in der öffentlichen Diskussion verstärkt Institutionen der katholi­schen Kirche, Schulen, Internate. Tagtäglich lesen wir über Übergriffe an Kindern in pädagogischen Einrichtungen, aber auch in jenen Bereichen, wo eigentlich Schutz und Geborgenheit sein sollte, nämlich in den Familien.

Es sind Scheußlichkeiten, die zutage kommen. Sie haben mit Gewalt, mit Perversion, mit Abhängigkeit, mit Angst, mit Schmerzen und Verletzungen zu tun. Gerade aber in in sich geschlossenen Räumen, in in sich geschlossenen Institutionen finden wir immer wieder Abläufe, Strukturen, die nicht nach draußen dringen, wo jeder jeden deckt.

 


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