Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 81

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Ein-Personen-Unternehmen und der beziehungsweise die unternehmensbezogene und persönliche Dienstleister beziehungsweise Dienstleisterin.

Ich denke, dass wir gerade hierauf unser Augenmerk legen sollten, weil Österreich – nicht nur die Steiermark – eigentlich im Bereich Ein-Personen-Unternehmen bezie­hungsweise Mikrounternehmen sehr erfolgreich unterwegs ist, auch in Bezug auf die Sicherung von Arbeitsplätzen. Es gilt jetzt, richtig zu handeln, um auch die Zukunft für unsere Kinder zu sichern. Neues Wachstum für Österreich muss angekurbelt werden, und diese Novelle wird dazu beitragen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


12.09.44

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Damen und Herren! Schauen wir uns doch an, wer bei dieser Ge­setzesvorlage die Hauptbetroffenen sind. Wenn wir uns die Daten des Kreditschutzver­bandes ansehen, stellen wir fest, dass es im Jahr 2009 6 900 betroffene Unternehmen gegeben hat, mit Verbindlichkeiten, mit Schulden in Höhe von 4 Milliarden € und sage und schreibe 28 100 betroffenen Arbeitsplätzen. Darunter sind natürlich viele Klein- und Ein-Personen-Unternehmungen.

Und man sollte nicht nur jedes Jahr den Glanz der Anzahl von Unternehmensgrün­derInnen und der Unternehmensgründungen präsentieren, sondern auch einen Blick auf die Schattenseiten werfen. Das wird hier leider allzu gern vernachlässigt. Die Schuldnerberatung nimmt dazu ganz klar Stellung, indem sie sagt, dass in den letzten zehn Jahren mit dem Anstieg der Zahl der Unternehmensgründungen auch die Zahl der Insolvenzen gestiegen ist. Und da ist die Wirtschaftskammer Österreich gefordert, ent­sprechende Beratungsstrukturen einzurichten, Unternehmensgründungen besser zu begleiten. Die Vertreter der Schuldnerberatung sagen ganz klar beziehungsweise be­klagen, dass es keine spezifischen Beratungsstrukturen für Selbständige bei Insolvenz­gefahr gibt. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.)

Da, Herr Kollege, ist die Wirtschaftskammer gefordert, entsprechende Beratung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise Beratungseinrichtungen zu schaffen. Es genügt nicht, Hunderte von Millionen in Werbung und Marketing zu investieren, sondern da muss es konkrete Hilfe und Unterstützung geben. (Abg. Grillitsch: Das macht die Ar­beiterkammer!)

Dass es Kleine und Große trifft, haben wir letztes Jahr am Beispiel des Traditionshan­delshauses „Quelle“ mit Sitz in Linz gesehen, als auf einen Schlag sage und schreibe 1 100 Menschen betroffen waren. Für das Jahr 2010 gibt es keine Entwarnung: Es hat 2009 einen Anstieg der Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegeben, und für 2010 wird eine noch viel höhere Steigerung erwartet.

Daher ist es ganz wichtig, dass man Rahmenbedingungen schafft, um die Unterneh­mungen zu unterstützen, um Unternehmensfortführungen zu ermöglichen und die Ar­beitsplätze zu sichern. In dieser Hinsicht sehen wir die heutige Gesetzesvorlage, Frau Ministerin, durchaus als einen Beitrag dazu, indem Regelungen getroffen werden, um übersichtliche Verfahrensstrukturen zu schaffen, Konkursverschleppungen zu verhin­dern und damit auch die Sanierungschancen zu erhöhen.

Einen Sanierungsplan vorzulegen und damit konkret die Durchführung von Umset­zungsmaßnahmen anzugehen, halten wir Grünen für einen wichtigen Schritt. Und dass ein Unternehmer/eine Unternehmerin die Möglichkeit hat, in Eigenverantwortung die­ses Projekt zu begleiten, ist auch ein wesentlicher Ansatz, genauso wie die Maßnah-


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