Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 82

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me, die Kapitalquote von drei Viertel auf einen einfache Mehrheit zu senken, denn da­mit kann auch gewährleistet werden, dass eine Minderheit die Mehrheit, die bereit ist, ein Unternehmen zu sanieren, nicht blockieren kann. – Das sind die wesentlichen Punkte, die wir als große Fortschritte sehen und von denen wir glauben, dass sie un­terstützenswert ist.

Aber, Frau Ministerin, man darf nicht außer Acht lassen, dass es auch kritische Punkte gibt, wie beispielsweise den Umstand, dass die Rückwirkung der Eröffnung der Insol­venz und das Unwirksamwerden von Verträgen möglicherweise zulasten von Dienst­nehmern und Vertragspartnern gehen können.

Weiters wäre es auch notwendig, auf den Gläubigerschutz zu schauen, und, was die Eigenverantwortung der Unternehmen betrifft, besonders darauf zu achten, dass dem Missmanagement ein Ende gesetzt wird – zwei der Kritikpunkte, betreffend die wir glauben, dass besondere Achtsamkeit geboten ist.

Wir begrüßen es, dass man bei den Unternehmensinsolvenzen einen wichtigen Schritt geht, sind aber der Meinung, dass es wichtig ist, auch bei den Privatkonkursen und bei den Privatinsolvenzen diesen weiteren Schritt zu machen. Wir hatten im Jahr 2008 6 300 Unternehmensinsolvenzen und 8 700 eröffnete Privatkonkurse. Diese Zahlen steigen stetig, auch aufgrund der zunehmenden Arbeitslosigkeit wegen der Wirt­schaftskrise. Und da ist, Frau Ministerin, die Politik besonders gefordert. Sie hat dafür zu sorgen, dass diese privaten Haushalte, dass die davon betroffenen Menschen wie­der in die Normalität zurückfinden, indem sie Verfahren schafft, die es ihnen möglich machen, aus dem Teufelskreis der Schulden herauszukommen. (Beifall bei den Grünen.)

Den Job zu verlieren, Schulden anzuhäufen, Pfändungen ausgesetzt zu sein, keinen Job zu finden, Wohnungsnöte zu haben: all das zu verhindern ist die Herausforderung, der sich die Politik zu stellen hat. Wir müssen – genauso wie wir heute beschließen, bei den Unternehmen unterstützend einzugreifen – auch den Privaten Hilfe und Unter­stützung gewähren, indem wir dafür sorgen, entsprechende Schuldenregulierungsver­fahren rasch und effizient abzuwickeln.

Ganz konkret, Frau Ministerin – ich ersuche Sie, das als Aufforderung mitzunehmen –: Wir verlangen für die privaten Haushalte eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf fünf Jahre, eine höhere Flexibilität bei den Rückzahlungsmodalitäten und auch eine Reduk­tion der Mindestquote bei Abschöpfungen, denn das wäre eine konkrete Unterstützung, die diesen Menschen helfen würde, wieder ein Leben zu führen, das Perspektiven bie­tet, ein Leben mit Arbeitsplatz und Schuldenfreiheit.

Wir werden, Frau Ministerin, dieser Gesetzesvorlage heute zustimmen, wir werden das unterstützen, aber als Auftrag, als Aufforderung an Sie möchten wir Ihnen Folgendes mit auf den Weg geben: Wir erwarten uns von Ihnen eine Evaluierung des heutigen Gesetzes in zwei Jahren, um zu überprüfen, ob die Kritikpunkte schlagend geworden sind. Und wir verlangen von Ihnen, dass Sie in den nächsten Monaten eine konkrete Vorlage dem Parlament zukommen lassen, wie den privaten Schuldnern geholfen wird, so wie wir es heute für die Unternehmen beschließen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


12.16.42

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es ist heute ein erfreulicher Tag für die österreichische Wirt­schaft, weil wir mit diesem Gesetz Maßnahmen setzen, die der Wirtschaft nützen, die infolgedessen Arbeitsplätze sichert, was zu unser aller Nutzen ist. Waren wir bis vor


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