wird auch gar nicht geprüft, ob es vielleicht ein strafbares Verhalten in diesem Zusammenhang gibt oder nicht. Deswegen müssen Konkursabweisungen zurückgedrängt werden. Das soll einerseits dadurch geschehen, dass der Mehrheitsgesellschafter etwa bei GmbHs auch zu einem Kostenvorschuss verpflichtet wird. Aber auch die Tatsache, dass die Gewerbeberechtigung bei einer Konkursabweisung mangels Masse automatisch entzogen werden soll, ist ein ganz wichtiges Element.
Weitere Maßnahmen der Reform: Das Insolvenzverfahren soll flexibler gestaltet werden, es soll auch gestrafft werden, und die Löschung des Sanierungsverfahrens aus der Insolvenzdatei soll beschleunigt werden.
Wesentlich ist auch, dass das Insolvenzverfahren vereinheitlicht werden soll, Mehrgleisigkeiten sollen vermieden werden. Aus einer Ausgleichsordnung und einer Konkursordnung wird eine Insolvenzordnung.
Die Verfahren werden beschleunigt, die Fortführung wird erleichtert, das ist ein sehr wichtiger Schritt in Zeiten wie diesen. Es soll dazu beitragen, den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, Wirtschaftsbeziehungen und vor allem Arbeitsplätze zu erhalten.
Natürlich trifft die Krise nicht nur Unternehmen, wie heute schon bemerkt wurde, sondern auch Privatpersonen, und daher wurde bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Reform des Privatkonkurses beschäftigen wird. Wir haben heuer das „Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“, und das soll ein Beitrag dazu sein. Es ist etwa daran gedacht, dass vor allem Schicksalsschläge von Menschen oder äußere Ereignisse in vermehrtem Ausmaß beachtet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Reform des Unternehmensinsolvenzrechtes und die beabsichtigte Reform des Privatkonkurses sind beides Beiträge des Justizressorts im Kampf gegen die Wirtschaftskrise. Ich darf mich noch ganz herzlich bei meinem Haus, dem Justizressort, für die wirklich sehr, sehr aufwändigen Arbeiten bedanken. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.38
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.
12.39
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Wie schon von einigen meiner Vorredner ausgeführt und jetzt auch von der Frau Bundesministerin erläutert wurde, ist das, was wir heute hier vorliegen haben und beschließen, im Bereich des Insolvenzrechtes doch ein großer Wurf.
Es geht darum, dass man – die Wirtschaft ist ja ein lebendiger Organismus – den Schaden, der durch das Scheitern eines Unternehmens, das durchaus viele Gründe, auch unverschuldete, haben kann, entsteht, möglichst gering hält im Sinne des Gesamtsystems, der Volkswirtschaft, aber auch im Sinne der Arbeitsplätze, der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer, die davon betroffen wären.
Dieser große Wurf ist aus meiner Sicht durchaus gelungen, und ich möchte mich dem Dank der Frau Bundesministerin an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, allen voran an Dr. Mohr und sein Team, namens meiner Fraktion anschließen. Ich glaube, dass es ein schwieriges Stück Arbeit war, das in dieser Zeit zu bewältigen war. Aber ich denke, dass es ein gelungenes Stück Arbeit ist, das auch für den Wirtschaftsstandort einen wichtigen Beitrag leistet. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte natürlich auch auf einige Kritikpunkte, die hier angebracht wurden, eingehen. Das eine war die Frage der Frist. Ich danke Herrn Abgeordnetem Stadler, der er-
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