Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 95

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Was würden wir vorschlagen? – Wir würden vorschlagen, dass man nicht unter das Existenzminimum gehen kann, sondern dass Unterhaltsschulden privilegierte Schulden sind. Das heißt, dass zuerst Unterhaltsschulden bedient werden und dann andere Schul­den, wie Bankschulden. Auf den Punkt gebracht: Unterhaltsschulden müssen vor Bank­schulden gehen. (Beifall bei den Grünen.)

Nächster Punkt: Frau Justizministerin, wir brauchen einen Zinsenstopp bei Lohnpfän­dungen. Derzeit haben wir das Problem, dass es, wenn jemand eine Lohnpfändung hat und gerade die Zinsen bedienen kann, für die Banken das einträglichste Geschäft ist, denn dann zahlt er bis an sein Lebensende die Zinsen, der Schuldenberg aber wird nicht kleiner. Das heißt, wenn jemand eine Lohnpfändung hat und Zahlungen leistet, dann muss es einen Zinsenstopp geben, damit er aus der Privatverschuldung heraus­kommt.

Letzter Punkt: Derzeit werden Arbeitgeber zu Inkassobüros der Gläubiger, und da müs­sen wir auch ansetzen. Die Gläubiger lassen den Arbeitgeber des Schuldners die Lohnpfändung berechnen. Das kostet nicht nur etwas, sondern hat noch einen Neben­effekt: dass verschuldete Personen schwieriger einen Arbeitsplatz finden, denn kein Arbeitgeber hat Freude, wenn jemand kommt, bei dem er die Lohnpfändung berechnen muss, Arbeitsaufwand und Unkosten entstehen. Das bedeutet, für Arbeitnehmer, die verschuldet sind, ist es schwieriger, einen Arbeitsplatz zu bekommen, und sie werden, was ihre persönliche Lebenssituation betrifft, in eine noch schwierigere Ausgangssitua­tion gebracht.

Diese Reformen erwarte ich mir. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


12.53.24

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt über den Schutzmechanismus dieses Gesetzes schon einiges ausgeführt worden. Abgeordneter Stadler hat schon gesagt, dass wir das in weiten Teilen auch teilen, aber das, was uns bei dieser Regelung wirklich fehlt, ist die Gerechtigkeit, das gleiche Maß, das man da bei den Schutzinteressen anlegt, denn es geht nicht nur um den Schutz des Insolventen, sondern auch um den Schutz der Arbeitnehmer – dieser wurde hier berücksichtigt. Es soll aber auch um den Schutz der kleinen Zulieferer – und das sind meistens Kleinbetriebe, auch in Österreich – gehen, die da unverschuldet zum Handkuss kommen und dann möglicherweise selbst in wirtschaftliche Schwierig­keiten geraten.

Herr Abgeordneter Donnerbauer, das ist eben leider nicht gerecht geregelt. Ich bringe Ih­nen ein Beispiel: eine Baufirma, die als Generalunternehmer auftritt und einen klei­nen Auftrag, vielleicht ein Einfamilienhaus, übernimmt, mit Sublieferanten, einem Dach­decker, einem Spengler. Der Auftraggeber zahlt an die Baufirma, auch für die Leistun­gen der Sublieferanten. Der Generalunternehmer gibt jedoch das Geld, das er zu 100 Prozent kassiert hat, nicht weiter, geht dann in Insolvenz – und dann kommt es: Die Bank, die vorher einen Betriebsmittelkredit gegeben hat, ist berechtigt, die Kredit­zahlungen zu stoppen, während der Sublieferant, der schon vorher kein Geld bekom­men hat, verpflichtet ist, weiter seine Leistungen zu erbringen. Der Auftraggeber gibt aber auch weiterhin das Geld nicht an den Sublieferanten, sondern an den Generalun­ternehmer. Und zum Schluss – vor allem dann, im schlimmsten Fall, wenn die Sa­nierung nicht funktioniert und es zu einem Anschlusskonkurs kommt – bleibt der kleine Sublieferant ohne Geld für seine Leistungen sitzen, während die Bank  (Abg. Mag. Donnerbauer: Masseforderung!) – Ja was bleibt ihm da noch? Eine Quote von 10 Prozent vielleicht, im schlimmsten Fall, Herr Kollege Donnerbauer, während die Bank


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