14.54
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Mit der Regierungsvorlage zur Abänderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes wird der Fünf-Parteien-Entschließung vom 24. Februar 2010 Rechnung getragen, mit der eine Neuregelung der behördlichen Reaktion und der Information der Öffentlichkeit im Fall lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche gefordert wurde.
So soll es künftig auch dann möglich sein, Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit zu ergreifen, wenn der begründete Verdacht eines lebensmittelbedingten Krankheitsausbruches besteht und ein Zusammenhang mit konkreten Lebensmitteln festgestellt werden kann. Die Information erfolgt, sofern Personen erkranken und weitere Gefährdungen nicht auszuschließen sind.
Meine Damen und Herren, da die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit bereits für die fachliche Bewertung von Pflanzenschutzmitteln verantwortlich zeichnet, soll ihr in dieser Vorlage auch die Zuständigkeit im Bereich der Festsetzung von Rückstandshöchstwerten in Lebensmitteln zugesprochen werden.
Die Regierungsvorlage sieht außerdem vor, dass Importkontrollen von pflanzlichen Lebensmitteln im Sinne der Effizienzsteigerung zukünftig von Organen des Bundes, zum Beispiel von Grenztierärzten, durchgeführt werden. Die Gebühren für amtliche Kontrollen entfallen. Mit der Vorlage werden außerdem Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht und Anpassungen zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten vorgenommen.
Während manche versuchen, aus menschlichen Tragödien politisches Kleingeld zu schlagen, hat Gesundheitsminister Stöger Verantwortung übernommen und die Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes hier vorgelegt. Gerade der aktuelle Listerien-Skandal zeigt, wie notwendig es ist, klare Regeln zu haben, wenn es zum Ausbruch von Krankheiten kommt, die auf Lebensmitteln basieren. Einerseits gibt es natürlich strikte Abläufe wie zum Beispiel Fristen für Kontrollen oder eindeutige Zuständigkeiten, andererseits aber gehört auch die richtige, maßvolle und vor allem verständliche Information der Öffentlichkeit dazu.
Anders als es im konkreten Fall leider Kollege Grosz macht, geht es bei einer solchen Katastrophe um seriöse Warnungen und Informationen, es geht nicht um Panikmache und haltlose Beschuldigungen.
Gesundheitsminister Stöger hat mit der hier vorliegenden Gesetzesnovelle nicht nur dem Wunsch des Parlamentes entsprochen, sondern hat mit seinem Ressort in Windeseile auf ein brandaktuelles Problem reagiert. Er nimmt sein Amt sehr ernst und hat bewiesen, dass er ein Minister ist, der schnell und richtig zum Wohle der Österreicherinnen und Österreicher reagiert. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.57
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. Ich mache darauf aufmerksam, dass ich die Uhr auf 2 Minuten einstelle, weil wir dann zum Aufruf der Dringlichen Anfrage kommen. – Bitte.
14.57
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – ich meine, der Titel ist ja schon ein positiver Anfang. Schaut man sich jetzt den Inhalt an, so sind es durchaus erfolgreiche Punkte, die, abgeleitet von der Basis des Fünf-Parteien-Antrages, hier behandelt werden:
natürlich die obligaten Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht;
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