Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 209

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möglichen Forderungen an den Bund präsent ist. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das ist ja auch nicht schlecht!) Dort jedoch, wo er selber Aktionspotential hätte, zum Beispiel bei den Rauchfangkehrern, bei der Preisauszeichnung und bei der Preiskontrolle, ist er ein biss­chen säumig. (Abg. Dr. Lichtenecker: Er ist ein ganz konsequenter Konsumenten­schutz-Landesrat!) Da erwähnt er überhaupt nichts, da hinkt er aktionsmäßig sehr hin­tennach. (Abg. Dr. Lichtenecker: Reden Sie keinen Unsinn!)

Da können Sie noch so viel herumschreien, das ist so. Er fordert dann, wenn es um den Bund geht. Wenn es darum geht, selber etwas zu tun, ist er ein bisschen aktions­schwach.

Mit diesem Punkt können wir das jetzt sehr wohl kontrollieren, da können wir ihm auf die Finger schauen. Das ist es, was wir brauchen. Was wir nicht brauchen, ist Populis­mus, auch von Landesräten. Was wir nicht brauchen, ist gegenseitig Schuld zuschie­ben oder ein Politspektakel. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.) – Da können Sie noch so viel schimpfen, es ändert sich dadurch leider nichts, da ist er halt ein bisschen aktionsschwach, der Herr Anschober.

Was wir aber sehr wohl brauchen, ist eine rasche, umfassende Information zur Siche­rung der Gesundheit der Bevölkerung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


18.29.50

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit der Novelle des Lebens­mittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes werden wesentliche Verbesserun­gen in dem so wichtigen Lebensmittelbereich beschlossen.

Mit dieser Gesetzesänderung setzen wir das klare Zeichen, dass wir die Sicherheit von Lebensmitteln sehr ernst nehmen und diese Sicherheit uns sehr, sehr wichtig ist. Diese Änderung, geschätzte Damen und Herren, ist auch Ausdruck davon, dass wir bei Le­bensmitteln auf höchste Qualität bedacht sind und diese Lebensmittelqualität mit die­sem Gesetz gewährleisten beziehungsweise sicherstellen wollen.

Diese Änderung sichert somit auch den Konsumentinnen und Konsumenten ein ra­sches Eingreifen, und das bereits dann, wenn nur begründeter Verdacht auf lebensmit­telbedingten Krankheitsausbruch besteht. Dieses Gesetz sichert den Konsumentinnen und Konsumenten auch die Information, wenn es sich um gesundheitsschädliche Waren handelt.

Dieses Gesetz legt weiters fest, dass vom Bundesminister ein Lebensmittelsicherheits­bericht vorzulegen und zu veröffentlichen ist. Dadurch wird mehr Information für die Verbraucher gewährleistet, und damit ist nunmehr auch mehr Transparenz bei Lebens­mitteln gesetzlich festgelegt.

In diesem Zusammenhang bedauere ich auch sehr, dass bei einer für die Bevölkerung so wichtigen Materie von Seiten des BZÖ die Zustimmung zu dieser Gesetzesände­rung im Ausschuss nicht erteilt wurde. Ich hoffe, die Meinung des BZÖ ändert sich noch.

Weil wir heute auch einen BZÖ-Ministeranklage auf der Tagesordnung haben, muss ich klar zum Ausdruck bringen und möchte festhalten, dass unser Bundesminister Alois Stöger nach bestem Wissen und Gewissen und nach Punkt und Beistrich des Geset­zes gehandelt hat. (Abg. Grosz: Der „Beste“ ist!)

Die Warnung erfolgte zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Er hat seine Kompetenzen be­ziehungsweise die Kompetenzen des Ministeriums und auch die Kompetenzverteilung im Gesundheitswesen im Ausschuss klar aufgezeigt und dargelegt. – Danke, Herr Mi-


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