Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 39

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Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für neue EU-Mitgliedstaaten dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt wer­den.

10.26.40Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 4323/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 4323/AB der Anfrage 4312/J der Abgeord­neten DDr. Königshofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorkommnisse in den Staatsanwaltschaften Wien und Graz durch die Frau Bundesministerin für Justiz abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diesen stattfinden.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um die Punkte 13 bis 15 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung er­for­derlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzu­sehen.

Bei den Punkten 13 bis 15 handelt es sich um die Berichte des Immunitäts­aus­schus­ses

über das Ersuchen der Bundespolizeidirektion Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Karl Öllinger (678 der Beilagen) und

über das Ersuchen der Bundespolizeidirektion Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten Mag. Schatz (679 der Beilagen) sowie

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Mag. Stadler (680 der Beilagen).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 5 und 6 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 98 Minuten, Freiheitliche 88 Minuten, Grüne 77 Minuten und BZÖ 74 Minuten.

 


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