Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 96

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13.40.322. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 932/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grenzwert für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (667 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier. Eingestellte Redezeit: 4 Mi­nu­ten. – Bitte.

 


13.41.10

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der öster­reichischen Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute werden mehrere konsumentenpolitische Themen diskutiert – einige werden beschlossen, einige werden abgelehnt. Wir haben uns im konsumentenpolitischen Aus­schuss darauf geeinigt – und ich möchte das vorweg sagen, auch in Richtung Oppositionsparteien –, uns mit den Anträgen der Opposition wirklich auseinander­zusetzen, sie in Behandlung zu nehmen, und wenn wir Anträge ablehnen, dann wer­den sie von uns eben abgelehnt.

Wir werden das auch heute bei zwei Anträgen tun. Aber gleichzeitig sind wir bemüht – und das ist die Linie, die Kollegin Gabi Tamandl und ich gemeinsam pflegen –, darauf zu schauen, dass es bei gemeinsamen Anliegen auch zu Fünf-Parteien-Anträgen kommt. Das ist eine Linie, die wir im konsumentenpolitischen Ausschuss vertreten, und ich sage das jetzt allen: Solche Fünf-Parteien-Anträge hat es in dieser Periode bereits gegeben.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt geht es um eine Rege­lung für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, sogenannte PAKs, die schwerst kanzerogen sind und für die es auf europäischer Ebene keinen Grenzwert gibt und keine Regelung, welche Mengen in Produkten insgesamt enthalten sein dürfen.

Wir müssen Österreich ein Kompliment insofern machen, als sich auch vergangene Umweltminister bemüht haben, den Grenzwert von polyzyklischen aromatischen Kohlen­wasserstoffen bei einzelnen Produktgruppen zurückzudrängen. Es gibt eine Verordnung aus dem Jahre 2003, wonach es eine Begrenzung für PAKs in Wurftauben gibt, weil Wurftauben das größte Problem bei polyzyklischen aromatischen Kohlen­wasserstoffen dargestellt haben.

Österreich ist in dieser Frage führend und wird mit dem heutigen Beschluss einen weiteren Schritt gehen und auf europäischer Ebene für die Festlegung eines PAK-Grenzwertes eintreten.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit auch dazu nützen, darauf hinzuweisen, dass wir gemeinsam, die Konsumen­ten­schutz­sprecher aller Fraktionen, wieder für eine Präsentation des Vereins für Konsumen­teninformation gesorgt haben. Der Informationsstand steht für alle Abgeordneten, für alle Bediensteten des Hauses zur Verfügung und befindet sich in der Säulenhalle.

Gleichzeitig haben wir, da es auch unter den Beschäftigten immer wieder Probleme gibt, erstmals eine Beratung in Konsumentenangelegenheiten für die Bediensteten des Hauses organisiert. Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins für Konsumenteninformation für ihre


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