Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 2 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.
14.27
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum vorliegenden Antrag Stellung nehme, möchte ich, wie auch schon Herr Kollege Maier und Frau Kollegin Tamandl, noch einmal auf die heutige Veranstaltung des VKI im Lokal VII hinweisen. Die Damen und Herren haben durchaus interessante Literatur mitgebracht. Ich möchte Ihnen auch ein Werk des VKI ans Herz legen, in dem es um Sicherheit im Umgang mit IT, also mit elektronischer Datenverarbeitung, geht – ein Werk, das für alle interessant ist.
Zum gegenständlichen Antrag: Wir haben schon gehört, Duftstoffe in Kosmetik-, Wasch- und Reinigungsmitteln sind deklarationspflichtig, in den Lufterfrischern jedoch nicht. Eigentlich sind das ja keine Lufterfrischer, sondern es werden, wie wir gehört haben, mögliche nicht frische Gerüche übertüncht.
Wenn man jetzt einmal das Produkt an und für sich nicht in Frage stellen möchte, ist es auf jeden Fall notwendig, die entsprechenden Produkte im Hintergrund, die Subprodukte, zu deklarieren, zu evaluieren, die Ergebnisse durch Studien zu untermauern und dann entsprechende Regelungen in Auftrag zu geben. Wir unterstützen jedenfalls diesen vorliegenden Antrag. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.28
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.
14.28
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist schon ausreichend erläutert worden, worum es da geht, und das ist ein sehr wichtiger Antrag. Allerdings ist schon darauf hinzuweisen, dass wir momentan nicht gänzlich ohne Informationen dastehen, sondern es gibt durchaus schon Studien zu Duftstoffen beziehungsweise zu den gesundheitlichen Konsequenzen von Duftstoffen.
Eine Studie des deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. hat ergeben, dass die Kombination von Zigarettenrauch und Duftstoffen massiv krebserregend ist. Das heißt, die ohnehin krebserregende Wirkung von Zigarettenrauch wird in Kombination mit Duftstoffen noch massiv potenziert. Ich denke, dass das sehr vielen Raucherinnen und Rauchern nicht bekannt ist. Es ist gerade diese Gruppe, die sozusagen zur Auffrischung der Luft in den eigenen Räumen, im Büro oder im Auto solche Duftstoffe verwendet.
Ich meine – weil wir heute schon den VKI im Haus haben –, es wäre gut oder notwendig, darüber Informationen anzubieten. Ich könnte mir auch vorstellen, quasi einen Hinweis auf der Verpackung solcher Duftstoffe anzubringen, der eben genau lautet: Achtung, in Kombination mit Zigarettenrauch kann es zu einem erhöhten Krebsrisiko kommen!, oder etwas in dieser Art.
Noch etwas im Zusammenhang mit der gefährlichen Kombination von Zigarettenrauch und Duftstoffen: Wir hatten ja erst vor Kurzem eine sehr heftige Debatte zum Nichtraucherschutz in Lokalen, und so wie Raucher in privaten Räumen sehr gerne diese Lufterfrischer einsetzen, ist das eben auch in Raucherlokalen der Fall. (Abg. Mag. Gaßner: Eine ordentliche Lüftung! – Abg. Ing. Hofer: Hab’ ich noch nie gehört!) Das heißt, hauptsächlich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von solchen Raucherlokalen, die versuchen, das Raumklima mit Duftstoffen angenehmer zu gestalten, sind einem noch höheren Krebsrisiko ausgesetzt als in Raucherlokalen, in denen diese Substanzen nicht eingesetzt werden. Ich denke, wenn Sie alle schon nicht bereit sind, der
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite