14.58
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte Frau Kollegin Moser nur sagen: Wir von den Regierungsfraktionen wollen es uns im Konsumentenschutz nicht leichtmachen, sondern wir wollen es den Menschen leichtmachen.
Und den Kolleginnen und Kollegen von der Opposition möchte ich sagen: Wir arbeiten im Konsumentenausschuss daran, zu einer Meinung und zu einer Haltung zu kommen, und bei Anträgen verändern wir diese Meinungen und Haltungen nicht, je nachdem, wie die Großwetterlage ist, sondern wir halten Kurs und bleiben bei unserer Meinung. Deswegen können wir auch dem Antrag von Ihrer Seite bezüglich der unerwünschten Mehrwert-SMS keine Zustimmung geben.
Es gab im Jahr 2007/2008 viele Beschwerden, doch durch eine sehr intensive Zusammenarbeit der Behörde und aufgrund von Monitoringeffekten ist es dazu gekommen, dass es eine rasche und effektive Reaktion gegeben hat und dass jetzt die unerwünschten Mehrwert-SMS so stark zurückgegangen sind, dass sie für die Konsumentinnen und Konsumenten keine Belastung mehr darstellen.
Sie schlagen jetzt eine automatische Sperre vor. Dadurch würden Sie auch die erwünschten Mehrwert-SMS von den Handys der Konsumentinnen und Konsumenten aussperren, außer dann, wenn die Konsumenten selbst darauf hinweisen. Aber auch dadurch wird nicht verhindert, dass unseriöse Anbieter Praktiken anwenden, wo dann unerwünschte Mehrwert-SMS kommen.
Ich finde, es ist wichtig, dass die Konsumentinnen und Konsumenten auch eine eigene Entscheidungsfähigkeit haben, und möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass wir im Konsumentenschutzausschuss daran arbeiten, dass es für die Konsumentinnen und Konsumenten leichter wird, und nicht daran, dass es für uns leichter ist. (Beifall bei der SPÖ.)
14.59
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 5 und 6 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Übergangsfristen zur Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für neue EU-Mitgliedstaaten (1097/A)(E)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 1097/A(E).
Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist ein Grundrecht, das Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates erlaubt, in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu denselben Bedingungen wie die Bürger des jeweiligen Mitgliedstaates zu arbeiten.
Während einer Übergangsfrist von bis zu sieben Jahren nach dem Beitritt von 10 Mitgliedstaaten zur EU am 1. Mai 2004 (Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei) und von 2 Mitgliedstaaten am 1. Januar 2007 (Bulgarien, Rumänien) können bestimmte Bedingungen
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