Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 149

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

lich nach österreichischem Recht nicht geben dürfen. Es gibt sie aber, und es werden Leute von diesen Limiteds beschäftigt, die dann, wenn die Limited aus Österreich verschwindet, auf der Straße stehen, buchstäblich im Regen stehen. Aus der Steier­mark, glaube ich, kommt das jüngste Beispiel, bei dem sich eine Firma derartig absen­tiert hat.

Wir bräuchten also – und zwar dringend – einen ordentlichen Arbeitsmarkt, und den haben wir nicht: Den haben wir nicht aufgrund dieser zahlreichen Ausnahmebestim­mungen, aufgrund dieser zahlreichen Regelungen, die geschaffen worden sind und auch aufgrund des Umstandes, dass damals – nach der Ostöffnung, aber schon vor diesem Vertrag von 2004 – Hunderttausende aus Osteuropa nach Österreich zugezo­gen sind, die auf dem heimischen Arbeitsmarkt nicht auf legale Art und Weise Beschäf­ti­gung gefunden haben, sondern im Schwarz- oder Grauarbeitsmarkt untergebracht worden sind. Und das ist das größte Problem, das wir aus dieser Zeit haben, und das beginnt nicht mit 2004, sondern schon vorher.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, wer am meisten über die Zuwanderung schimpft, der hat in der Regel die meisten Zuwanderer im Besenkammerl. Und das ist der Punkt, auf den ich auch aufmerksam machen möchte. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wenn ich mir über die Jahre anschaue, welche Firmen, welche Personen mit Schwarz­arbeit in Probleme gekommen sind, dann fallen mir eine Reihe von freiheitlichen Abgeordneten und Funktionären oder sonstigen Personen aus diesem Umfeld auf (Abg. Dr. Rosenkranz: Sagen Sie es! Namen!), die auch hier herinnen gesessen sind (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wer?), bei denen Schwarzarbeit im Betrieb festge­stellt wurde. (Abg. Dr. Rosenkranz: Wer?) Und da frage ich mich schon (Weitere Rufe bei der FPÖ: Wer?): Welches Recht gilt hier für wen? Welches Recht gilt hier für wen? (Beifall bei den Grünen.) – Ich brauche Ihnen die Namen nicht noch zu sagen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Sie Immunitätsfeigling!)

Allerletzter Punkt, und darauf lege ich großen Wert, Herr Bundesminister, weil Sie sich ja für einen ordentlichen Arbeitsmarkt ausgesprochen haben: Wir werden das – und da würde ich Sie bitten, dass auch die Gewerkschaft über ihren Schatten springt – nicht über nationale Maßnahmen alleine regeln können, wir brauchen dazu die Europäische Union. Ein Vorschlag von uns war immer, dass wir einen Mindestlohn auf europäischer Ebene bräuchten – nicht: gleiches Niveau für alle, das geht nicht –, mit dem festgelegt wird, dass beispielsweise 60 Prozent des Durchschnittslohns oder des Medianlohns des jeweiligen Landes als Mindestlohngrenze eingehalten werden muss.

Ich sage Ihnen: Würde das für Österreich gelten, dann hätten wir jetzt ein Problem mit unseren Mindestlöhnen in Höhe von 1 000 €, weil wir unter dieser 60 Prozent-Grenze liegen würden!

Das heißt: Wir haben zwar einiges geschafft, und wir haben auf Grund der Erweiterung der Europäischen Union auch einige Erfolge erzielt. Diese Erfolge beziehungsweise die Gewinne für die Unternehmen sind aber nicht immer unmittelbar auch an die Beschäf­tigten in Form von Wohlstandsgewinnen weitergegeben worden. Daher wäre es unsere Aufgabe auf europäischer, aber auch österreichischer Ebene, dafür zu sorgen, dass – egal um welches europäische Land es sich handelt – bestimmte Sozialstandards einge­halten werden. Dazu fordere ich Sie auf! Fassen Sie sozusagen Mut dafür, dass auf europäischer Ebene, aber auch innerhalb Österreichs diese Standards erreicht werden! (Beifall bei den Grünen.)

16.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite