Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 186

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Vorredner hinsichtlich des Zeitpunktes der Diskussion dieser Berichte anschließen. Wir haben sehr ausführlich über diesen Bericht diskutiert, aber die Überprüfung liegt schon einige Zeit zurück.

Bei den „Ausgewählten Ermittlungsmaßnahmen“ standen für den Rechnungshof vor allem die Effizienz und die Effektivität des Innen- und des Justizministeriums im Vor­dergrund, und auch deren Zusammenwirken wurde überprüft.

Bei der Überwachung der Telekommunikation gab es keine Möglichkeit zur Über­mittlung detaillierter und aussagekräftiger Daten, weil kein geeignetes Instrumentarium erarbeitet werden konnte und zur Verfügung stand, welches statistische Zwecke unterstützt. Es sollte eigentlich hinsichtlich einer Qualitätssicherung selbstverständlich sein, dass ein einheitliches Erfassen von Daten möglich ist.

Der zweite berechtigte Kritikpunkt des Rechnungshofes betrifft die Geheimhaltungs­vorschriften im österreichischen Gerichtswesen, wo Gerichte Überwachungen durch­geführt haben und das dazu geführt hat, dass der Erfolg der Ermittlungsmaßnahmen gefährdet oder auch behindert war, weil zum Beispiel die Geheimhaltungsvorschriften nicht eingehalten wurden. Es ist unverständlich, dass dann auch Daten vom Konto­auszug dieser Dolmetscherin angeführt wurden, die überwacht werden sollte.

Bei Stichprobenüberprüfungen konnte festgestellt werden, dass die Einhaltung der Geheimhaltungsvorschriften durch die Gerichte nicht durchgeführt wurde, bei 90 Prozent haben die Gerichte gesetzwidrig Anordnungs- statt Mitwirkungsbeschlüsse übermittelt, wo wesentlich mehr Daten mitgegangen sind.

Die positive Nachricht hat mein Vorredner schon erwähnt, nämlich dass der Empfeh­lung des Rechnungshofes nachgekommen wurde und das Innenministerium die Son­dereinheit für Observation direkt dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit unterstellt hat, wobei die Anzahl der Planposten reduziert wurde. Der Rechnungshof hat die Wiederherstellung des ursprünglichen Personalstandes empfohlen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Faul. – Bitte.

 


18.53.05

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungs­hofes! Ich gebe dem Kollegen Gahr recht, die Geschichte der Bundesforste ist eine Erfolgsgeschichte – die Einzige, die ich seit meiner Zeit im Hohen Haus kenne. Eine einzige Ausgliederung, die wirklich erfolgreich war. Ich habe darüber nachgedacht, warum das so ist. Menschen, die sich permanent und erfolgreich gegen den Borkenkäfer wehren, können sich auch wehren, wenn man sie zu Tode sparen oder zu Tode ausverkaufen will.

Lieber Kollege Zanger, obwohl wir vom Jahr 2007 reden, geht die Erhebung auf das Jahr 2002 zurück. Im Jahr 2002 – es werden sich viele noch erinnern können – haben wir die schönen österreichischen Firmen ausverkauft – da war Kollege Bartenstein dahinter. Weg, billig, raus! Kollege Grasser hat alles andere verscherbelt.

Wenn man die alten Papiere anschaut, die heute noch irgendwo bei den Bundes­forsten herumliegen, so sieht man, dass es sehr gute Optionen vom damaligen Prä­sidenten Prinzhorn gegeben hat. Ich weiß nicht: Welcher Partei hat er angehört? – Aber er hat sich dort die Optionen für die Gustostückerln an den Bundesforsten ge­sichert. Er hätte alles zu einem passenden Preis gekauft, und wer vom Holz etwas versteht, der weiß, mit dem ersten Einschlag hätten Prinzhorn und Genossen sofort den gesamten Kaufpreis gehabt, und der Republik wäre übrig geblieben, was eigent-


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