Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 225

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indirekten Wahlrechts ist es, dass das Gleichgewicht zwischen den Branchen und innerhalb der Branchen sichergestellt ist und größere Gruppen nicht zu sehr bevorzugt werden. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wenn ich jetzt zum Beispiel die Gastronomie mit 50 000 Mitgliedern und Versiche­rungen und Banken mit zirka 1 500 Mitgliedern hernehme: Was glauben Sie, wer dann stärker wäre? – Und damit die Branchen eben überall Gehör finden, sind die Wahlen indirekt und nach Sparten gegliedert.

Mit der von Ihnen angestrebten Beseitigung des indirekten Wahlrechts machen Sie einen Interessenausgleich unmöglich: Es gibt dann keinen Interessenausgleich zwi­schen heterogenen Branchen unterschiedlicher Größe, unterschiedlicher Bedeutung und unterschiedlicher Mitgliederstärke. (Abg. Mag. Stefan: Können wir diskutieren!)

Sie kritisieren in Ihrem Antrag auch die Anwendung des d’Hondtschen Verfahrens bei der Mandatsermittlung. Aber sagen Sie mir einen vernünftigen Grund, warum dieses Verfahren, das etwa auch in § 107 der Nationalrats-Wahlordnung für das dritte Ermittlungsverfahren vorgesehen ist, ausgerechnet im Wirtschaftskammerwahlrecht einen Missstand darstellen sollte?

Über Vorschläge zur Verbesserung des Wahlkartenrechts kann man immer disku­tieren, das ist unbestritten, aber die von Ihnen angestrebte Einschränkung der Wahl­kar­ten­wahl auf im Ausland befindliche Mitglieder ist jedoch abzulehnen. Warum? – Einerseits, weil das sozusagen ein Programm zur Senkung der Wahlbeteiligung ist, und andererseits, weil das Wahlrecht ein allgemeines ist; ich verweise nur auf § 73 Abs. 1 WKWO.

Damit wir diesem Grundsatz Rechnung tragen, muss es möglichst vielen Wahlbe­rechtigten ermöglicht werden, von ihrem Wahlrecht tatsächlich Gebrauch zu machen. Ein Mittel zur Erreichung dieses Zieles ist deshalb auch die Wahlkartenwahl.

Zu Ihrer Erinnerung beziehungsweise für alle, die es nicht wissen: Sowohl das Wirt­schaftskammergesetz als auch die Wahlordnung wurden in der Wirtschaftskammer von allen wahlwerbenden Gruppen einstimmig beschlossen. Die Wirtschaftskammer ist ein Selbstverwaltungskörper, das wissen Sie ja – und im Hause Wirtschaftskammer ist es Usus, Fragen wie Briefwahl und so weiter intern, und zwar unter Einbeziehung aller Gruppen, zu diskutieren und dann zu einer Entscheidung zu kommen.

Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wir brauchen dazu keine frustrierten FPÖ-Funktionäre oder -Mandatare, die mit den Wahlergebnissen nicht zufrieden sind. Es ist ja wirklich bitter: In Wien zum Beispiel haben sich lediglich 2,8 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Freiheitlichen entschieden.

Deshalb: Eine Anlassgesetzgebung auf der Grundlage eines schlechten Wahler­gebnisses für eine wahlwerbende Gruppe lehnen wir von der ÖVP ab. – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

21.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


21.11.50

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Kollegin Fürntrath-Moretti, es ver­wun­dert ja nicht, dass Sie zu diesem Thema einen Antrag vorlesen und diesen sozu­sagen in der Luft zu zerreißen versuchen, jedoch nicht wirklich auf die Vorwürfe eingehen, die meine VorrednerInnen, vor allem auch Kollege Stefan, dargelegt haben. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie wissen ganz genau, dass auch die Grünen, dass die Grüne Wirtschaft, dass unser Sprecher in der Grünen Wirtschaft, Volker Plass, darauf


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