Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 233

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Milieu in der FPÖ unter Strache ist nun einmal ein Problem, und das sollte vor Gericht abgehandelt werden, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Es ist hoch an der Zeit, dass man darüber nachdenkt, ob Herr Strache vielleicht in diese Hauptverhandlung als Zeuge hineingeht und als massiv der Unwahrheit Über­führter oder sogar als Beschuldigter herauskommt. Wenn Sie daran teilnehmen wollen, lade ich Sie ein, sich frühzeitig Sitzkarten zu organisieren, denn der Hauptverhand­lungssaal wird wahrscheinlich nur eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen haben! (Beifall beim BZÖ.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. Ich stelle die Uhr auf 10 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Wieso ist Strache nicht da?)

 


21.35.07

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Hohes Haus! Frau Präsidentin! Ich bedaure es zutiefst, dass ich Sie jetzt auch noch zu dieser Stunde behelligen muss. Aber die Selbsttherapie, bei der wir jetzt gerade von diversen Verschwörungen, die hier stattgefunden haben, gehört haben, erfordert jetzt etwas. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Hat sich Kollege Jarolim wieder eingekriegt? (Abg. Dr. Jarolim: Wo ist Strache?) Er wird schon irgendwo sein! (Lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.) Er hat sich nicht in Luft aufgelöst! Keine Sorge! Sie werden ihn im Rahmen der Wien-Wahl bei den Veranstaltungen viel zu viel sehen! Das kann ich Ihnen versichern!

Die Vorwürfe, die jetzt gegen Herrn Klubobmann Strache geäußert wurden, darf ich namens meiner Fraktion aufs Entschiedenste zurückweisen. (Beifall bei der FPÖ.) – Damit möchte ich es grundsätzlich schon bewenden lassen.

Ich möchte nur mehr einen Punkt erwähnen: Wenn Kollege Stadler die Wahrheit, an die sich die Zeugen in der Hauptverhandlung halten werden oder nicht, so strapaziert, dann kann ich sagen: Es wird nur einen geben, der in der Hauptverhandlung vom Gesetz her lügen darf, und das ist der Beschuldigte. Und das wird er sein. Was er machen wird, weiß ich nicht. Vielleicht muss er nach der Hauptverhandlung beichten. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

21.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wenn sich alle wieder beruhigt haben, werden wir auch zur Abstimmung schreiten.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 680 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler wird im Sinne des Artikel 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

 


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