Was wäre demnach zu tun? – Gründliche Revision aller Zahlen und Aufstellung eines wirklich belastbaren und erfolgversprechenden Restrukturierungsplanes. Vorher sollte kein Geld fließen. Schauen wir uns die Dimension an! Es wurde heute schon angesprochen: Es geht um 300 Milliarden €. 30 Prozent davon halten Schweiz, USA und Großbritannien. Diese würden jetzt bei dieser vorliegenden Aktion total leer ausgehen. Die tragen zur Sanierung Griechenlands überhaupt nichts bei.
Die griechischen Auslandsschulden müssen daher mit Teilverzicht aller Gläubiger hart saniert werden, zum Beispiel mit einem Schuldabschlag von einem Drittel. Das würde die Griechen in die Situation bringen, dass sie von 120 Prozent Schulden des BIP auf 80 Prozent herunterkommen.
Herr Bundesminister, Sie haben letztes Mal im Fernsehen gesagt: 2 statt 5 Milliarden €. Ich sage: Wenn es so weitergeht, wie Sie es geplant haben, kostet es Österreich 2 und 5 Milliarden €. In meiner Darstellung würde das bestenfalls 1,5 Milliarden € für die Banken auslösen.
Zu den Banken: Es ist eigentlich eine Ungerechtigkeit, dass die Banken zuerst hohe Zinsen verdienen, sich mit den Staatsanleihen der Griechen bereichern, und weil es jetzt brennt, weil der Hut brennt, das Risiko auf die Steuerzahler abwenden. Das ist einfach nicht in Ordnung. (Beifall bei der FPÖ.)
Da ich annehme, dass Sie meinen Vorstellungen nicht nachkommen werden, stelle ich einen Entschließungsantrag. Das ist die nächste Möglichkeit.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Vilimsky, Gradauer betreffend Möglichkeit des Ausschlusses aus der Währungsunion
Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachfolgenden
Entschließungsantrag
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, sich dafür einzusetzen, dass Staaten wie Griechenland, deren makroökonomische Kennzahlen einen Verbleib in der gemeinsamen Währungsunion nicht rechtfertigen, aus dieser ausgeschlossen werden und ihre alten Währungen wieder einzuführen haben.“
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(Beifall bei der FPÖ.)
Darüber hinaus, glaube ich, es sollte überprüft werden, ob es nicht zu einem Verstoß gegen das EU-Recht im Bereich der Bail-Out-Bestimmungen des Art. 103 Abs. 1 EGV kommen sollte. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
16.09
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Vilimsky, Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit des Ausschlusses aus der Währungsunion, eingebracht in der 64. Sitzung
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