Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 89

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Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgese­henen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien für Finanzen und Justiz sowie von Akten der Finanz- und Justizbehörden sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Ge­genstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.

Begründung:

In der BUWOG-Affäre verdichten sich die Verdachtsmomente, dass im Wirkungsbe­reich des damaligen Finanzministers Mag. Karl Heinz Grasser persönliche Interessen über die Interessen der Republik Österreich gestellt wurden.

Mittlerweile ergeben Einzelheiten, die im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Michael Ramprecht öffentlich werden, eine Verdichtung der Verdachtsmomente gegen den ehemaligen Finanzminister, für den allerdings die Unschuldsvermutung gilt:

Detail-Informationen über die für den Erwerb der BUWOG u. a. Wohnbaugesellschaf­ten nötige Bietersumme, die von Walter Meischberger an die Immofinanz weitergeleitet wurden: Diese Informationen konnte Meischberger nur aus dem engsten persönlichen Umfeld oder vom Minister selbst bekommen haben;

Aussagen von Michael Ramprecht und Sitzungsprotokolle der Vergabekommission;

zwei Konten von Walter Meischberger bei der Hypo Invest Bank in Liechtenstein (eines davon lautend auf „Natalie“) mit Geldern aus der BUWOG-Provision;

im Ramprecht-Prozess zugegebene Fehlüberweisung;

geleugnete Anweisung zur Bevorzugung von Lehman trotz Aktenvermerk-Feststellung der BUWOG-Vergabekommission;

von Meischberger vermittelter Luxusurlaub für Bundesminister Grasser ( 6 Nächte für 4.600.- Euro) auf den Seychellen acht Wochen vor Verkauf der BUWOG.

Bereits der Rechungshof stellte in seinen Berichten Ungereimtheiten fest. Sein ehe­maliger Präsident, Dr. Franz Fiedler, forderte nun angesichts der neuen Faktenlage einen Untersuchungsausschuss. Zeugenaussagen erhärten diese Forderung.

Dort, wo der Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen besteht, sind bereits ge­richtliche Vorerhebungen eingeleitet. Davon unabhängig ist die politische Verantwor­tung zu klären. Diese Aufgabe kommt nach der Bundesverfassung dem Nationalrat zu.

Gemäß § 33 Abs. 2 GOG verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer Debatte.

*****

Präsident Fritz Neugebauer: Wir gehen in die Debatte ein.

Der Erstredner hat zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten, in der Debatte be­trägt die Redezeit 5 Minuten. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.35.59

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! (In Richtung des die Re­gierungsbank verlassenden Vizekanzlers Dipl.-Ing. Pröll:) Herr scheidender Vizekanz­ler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! (Abg. Öllinger: Sie sollten noch dableiben!) Die Fragen: Was zahlen die Steuerzahler/innen Europas?, Wer trägt die Ver-


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