Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 146

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Herr Staatssekretär, wichtig wäre mir, auch die Zahlungsmoral anzusprechen, und zwar nicht bei den kleinen Unternehmern, die oft ihre Rückstände bei der Finanz und bei der Sozialversicherung haben, sondern bei den Generalunternehmern, die oft bis zu einem Jahr die Subunternehmer nicht bezahlen. Die Subunternehmer werden, eben weil sie kein Geld bekommen, oft in den Konkurs getrieben und können ihre Abgaben nicht zahlen. Das gehört einmal geregelt.

Der Strategiebericht für das Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 ist sehr unge­nau. Wohin die Reise in Zukunft geht, bleibt offen! (Beifall beim BZÖ.)

15.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Csörgits gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.23.22

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn lassen Sie mich feststellen, dass genau in Zeiten wie diesen jede Maßnahme, die darauf abzielt, dass Arbeits­plätze geschaffen und gesichert werden und dass Menschen wieder motiviert und auch wieder qualifiziert werden, in Beschäftigung zu kommen, eine gute, richtige und wichti­ge Maßnahme ist. Dafür zu sorgen, dass Menschen in Beschäftigung sind und ein Ein­kommen haben, mit dem sie auch auskommen können, ist die beste und sinnvollste Maßnahme, denn dann werden auch Steuern und Abgaben bezahlt und somit fließt wieder etwas zurück in die Staatskassen und in die Sozialversicherungen.

Daher begrüße ich die im Strategiebericht unter „UG 20 Arbeit“ angeführten Ziele, die unter anderem darauf abzielen, dass das Beschäftigungswachstum gefördert wird, dass Phasen der Arbeitslosigkeit dazu dienen, dass Menschen qualifiziert werden – das nützt den arbeitslosen Menschen, das nützt aber auch unseren Unternehmungen – und dass vor allem auch in sehr wichtigen Maßnahmen ganz gezielte Aktionen gesetzt werden, damit junge Menschen einen leichteren Berufseinstieg und dementsprechend bessere Berufschancen und Berufskarrieren haben.

Was ebenfalls sehr wichtig ist, ist der Umstand, dass in diesem Kapitel auch sicherge­stellt ist, dass es eine wirtschaftliche Existenzsicherung für arbeitslose Menschen in Österreich gibt und auch weiter geben wird, meine Damen und Herren!

Es ist ja nicht so, dass die österreichische Bundesregierung unter der Führung von Bundeskanzler Faymann bis jetzt nicht agiert hat, sondern ganz im Gegenteil. Ich darf die Gelegenheit wahrnehmen, uns wieder gemeinsam in Erinnerung zu rufen, dass wir hier im Haus zwei Konjunkturpakete und eine Steuerreform beschlossen haben. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang waren auch die Pakete, die in Richtung arbeitsmarkt­politische Maßnahmen ausgelegt sind. Dadurch ist es in Österreich gelungen, immer­hin 100 000 Arbeitsplätze abzusichern beziehungsweise neu zu schaffen. Hätten wir diese Maßnahmen nicht gesetzt, sehr geschätzte Damen und Herren, würde Öster­reich nicht so gut dastehen, wie das derzeit eben der Fall ist. Das heißt aber für mich nicht, dass wir nicht auch weiterhin alles daran setzen müssen, gegen Arbeitslosigkeit anzukämpfen.

Jawohl, natürlich haben diese Maßnahmen sehr viel Geld gekostet. Es wurde sehr viel Geld in die Hand genommen, aber es kommt immer wieder darauf an, wofür man Geld ausgibt. Ich darf Ihnen sagen, dass entsprechende Sozialleistungen im Zusammen­hang mit den Auswirkungen der Krise die Krise in Österreich deutlich entschärft haben. Das sehen nicht nur wir so, das sieht auch die OECD so.

Man kann das auf den Punkt bringen: Jeder Euro, der in Sozialtransferleistungen in­vestiert wurde, hat eine zweieinhalbfache Wirkung. Das heißt, Geld in Konjunkturpro-


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