fasst sich mit dem Bereich Inneres, und ich darf da gleich mit dem sehr blumig formulierten Strategiebericht einsteigen.
In diesem ist im ersten Punkt zu lesen: Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls. –Ich bin schon einmal darauf zu sprechen gekommen und habe folgende Meinung vertreten: Es geht bei der Sicherheitspolitik nicht um die Vermittlung von Gefühlen, sondern um die Schaffung von Fakten. (Beifall bei der FPÖ.) Im Bereich Sicherheit ist nun einmal erforderlich, dass wir Fakten schaffen, möglichst günstige Fakten für den Bürger – er entrichtet ja schließlich auch seinen Steuerschilling pünktlich.
Der Österreicher will diesbezüglich nicht in Gefühlen schwelgen, sondern er will faktische Sicherheit vorfinden. Es dürfte insgesamt Ziel der derzeit tätigen Regierung sein, nicht faktische gute Politik zu produzieren, sondern nur ein Gefühl, in dem wir uns alle befinden sollen. Nein, das ist nicht Aufgabe dieser Bundesregierung!
Der Bürger ist konfrontiert mit einer Kriminalität, wie es sie in diesem Land noch nie gab. Ich möchte daher die Gefühlsebene im Bereich Sicherheit aus einer anderen Perspektive betrachten. Und zwar: Stellen Sie sich vor, die österreichischen Polizisten würden nur gefühlsmäßig einschreiten! Stellen Sie sich vor, die Polizisten würden lediglich ein Sicherheitsgefühl vermitteln!
Nein, die österreichischen Polizisten wollen faktische, tatsächliche Sicherheit schaffen, Herr Staatssekretär! (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.) Ich darf Sie davon informieren, dass unsere Polizisten noch immer dazu bereit sind – nicht wegen der Sicherheitspolitik, die Sie machen, sondern trotzdem! Das muss man in Anbetracht der Tatsachen feststellen und auch die Ausführungen des Kollegen Windholz, der mehr als recht hat, und des Kollegen Christoph Hagen einmal mehr unterstreichen.
Nun zu Punkt 2: Im Strategiebericht ist die Rede von angepasster Verfahrensdauer im Themenbereich Asyl und Flüchtlinge. – Frage: Was hat die zuständigen Minister bis heute aufgehalten, in diesem Bereich endlich etwas zu tun, nämlich die Dublin-Fälle zu minimieren?
Unter dem Punkt Prioritäten und Schwerpunkte wird im Strategiebericht einer angeführt: Konsequenz der Anwendungen der Dublin II-Verordnung. Frage: Was ist dort passiert? – Rund zwei Drittel der Asylwerber-Fälle in Österreich sind Dublin-Fälle. Im Vorjahr wurden insgesamt 7 900 geprüft. Bei rund 5 500 Fällen handelt es sich um sogenannte Dublin-out-Verfahren.
Als weiteres Ziel der Prioritäten- und Schwerpunktsetzung beim Thema Asyl und Flüchtlinge wird die erhöhte Vernetzung – auch ein sehr schöner Ausdruck, so blumig! – der Migrationsbehörden genannt. – Das ist ja ungeheuerlich! In diesem Zusammenhang muss man aus einem Bericht des Rechnungshofes zitieren, was da gelungen ist, nämlich: Da haben wir den Asylgerichtshof geschaffen, mit dem Ergebnis, dass wir zwar den Verwaltungsgerichtshof stark entlastet haben, aber dafür den Verfassungsgerichtshof mehr als belastet haben. Das ist auch schon längst evident, und nichts ist passiert!
Und noch ein paar Punkte zu meinen – nicht zu meinen, zu unseren Polizisten: Was wollen Sie dort einsparen? Gar nichts, da geht nichts mehr! Ich habe heute in der Früh von einem Kollegen erfahren, ein Funkgerät kann nicht zur Reparatur eingeschickt werden, weil wir das Geld dafür nicht haben. So weit sind wir, geschätzte Damen und Herren: Wir können uns nicht mehr verständigen, wir können nicht einmal mehr um Hilfe rufen, weil das Funkgerät nicht funktioniert!
Kein einziges Fahrzeug ist zu viel, kein einziger Drucker ist zu viel! Das möchte ich jetzt auch sagen, denn das ist draußen ohnehin bekannt (Beifall bei der FPÖ), dass in einem Stockwerk nur ein Drucker steht – ökonomisch, und damit die Kollegen nicht so
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