„b) Postdienstleistungen, die im Universaldienstbetreiber im Sinne des § 12 des Postmarktgesetzes, BGBl. I Nr. 123/2009, als solcher erbringt. Dies gilt nicht für Leistungen, deren Bedingungen individueller ausgehandelt worden sind;“
2. In Z 45 lautet § 28 Abs. 34 Z 2:
„2. § 3 Abs. 13 und 14, § 3a Abs. 11 lit. a, § 3a Abs. 11a, § 3 Abs. 14 Z 15, § 6 Abs. 1 Z 10 lit. b, § 6 Abs. 4 Z 3a, § 19 Abs. 1c, Art. 1 Abs.3 Z 1 lit. h, Art. 1 Abs. 6, Art. 3 Abs. 1 Z 1 lit. h und Art. 3 Abs. 5 Z 1 sind auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 ausgeführt werden beziehungsweise sich ereignen.“
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Was hat das geheißen, was ich gerade vorgelesen habe? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist unfair! Letzter Redner, zweite Lesung und Abänderungsantrag! Das ist eine Unkultur!) Die Kollegin Glawischnig hat das schon ... (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Geht das nicht im Ausschuss?) Die Abstimmung wird nach dem nächsten Tagesordnungspunkt stattfinden.
Es geht um Folgendes: Bisher ist hier gestanden: Universaldienstleister. Diesen Begriff gibt es rechtlich nicht mehr, deswegen wird das auf „Universaldienstbetreiber“ geändert.
Dann war der Verweis auf das Postgesetz, das es auch nicht mehr gibt. Jetzt heißt es „Postmarktgesetz“. Das heißt, es ist hier der Verweis richtiggestellt worden.
Und bei diesen Inkrafttretensbestimmungen, wo ich sehr viele Paragraphen vorgelesen habe, stehen alle bereits im Ausschussbericht – bis auf einen, nämlich der § 6 Abs. 1 Z 10 lit. b, das, was gerade vorhin geändert wurde, nämlich in Universaldienstbetreiber und Postmarktgesetz, und dort wird das Inkrafttreten auch normiert.
Das ist die Änderung, eine lange „Wurst“. Die stand schon dort, bis auf diesen einen Teil. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Warum wird das jetzt noch geändert? Was ist der Sinn?) – Erstens einmal redaktionelle Richtigstellungen, was den Universaldienstbetreiber und das Postmarktgesetz betrifft, und das Zweite ist das Inkrafttreten dieser Bestimmungen, nämlich dass dies um sechs Monate später stattfindet für EDV-Dienstumstellungen und dergleichen. (Abg. Dr. Graf: War das vorher falsch, oder? Habt ihr wieder gehudelt?)
Aber es bekommen das alle Fraktionen, und die Abstimmung findet erst in einer Stunde statt. Ihr habt also genug Zeit, euch das anzuschauen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.15
Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist eingebracht. Die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 wird nach Erledigung der Tagesordnungspunkte 4 bis 8 erfolgen.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grundsteuergesetz 1955, das Bundesgesetz über eine Abgabe von Bodenwert, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EUROFIMA-Gesetz, das Gesundheits- und
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