standteil des Systems, das er zu beraten hat, damit es möglichst effizient ist, herangezogen wurde, bekanntzugeben hatte.
Das heißt, die Verteidigungsrechte des Anwaltes, die Verteidigungsrechte der Betroffenen werden in keiner Weise tangiert, aber das Einbeziehen eines Anwaltes und das Hereinholen des Know-hows, damit es möglichst gut funktioniert, die Leute über den Tisch zu ziehen, wird jetzt mehr unter die Lupe genommen.
Das wird nun durch eine erhöhte Sorgsamkeitsverpflichtung sichergestellt. In dieser Bestimmung steht, dass der Anwalt zukünftig vermehrt Obsorge haben muss, welche Aufträge und welche Struktur das ist, an denen er mitarbeitet.
Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft, ich denke, das ist eine sinnvolle Ergänzung, weil es natürlich auch eine Frage der Ethik ist, wofür sich die Anwaltschaft insgesamt da zur Verfügung stellen kann. Einem Anwalt, nur deshalb, weil er Anwalt ist, zu sagen: Bitte, gib uns dein Know-how, damit wir ein Kapitalmarktprodukt aufsetzen können (Abg. Mag. Stadler: Das ist ja jetzt schon strafbar!), um möglichst viele Leute über das Ohr zu hauen!, ist sicherlich nicht das, was unsere Zustimmung findet.
Man kann nicht sagen: Wir räumen den Kapitalmarkt auf!, aber mit dem Setzen der ersten Maßnahme schreien alle auf und sagen: Nein, aber das nicht!, obwohl das wirklich effizient ist.
Meine Damen und Herren! Wir werden diese Vorlage daher unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.40
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.
11.41
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Lieber Kollege Jarolim, es hat in diesem Haus einmal einen Rechtsanwalt gegeben, der Sozialist war und der wirklich zwischen anwaltlicher Verschwiegenheit, also Einhaltung des Anwaltsgeheimnisses, und Mittäterschaft unterscheiden konnte. – Er hieß Dr. Christian Broda. Leider ist es in der sozialdemokratischen Fraktion nicht gelungen, dieses Kenntnisniveau aufrechtzuerhalten (Beifall bei der FPÖ), andernfalls müsste es das Eigenethos verbieten, die Auseinandersetzungen, die wir im Justizausschuss geführt haben, als unsachlich zu bezeichnen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) Das geht über die Hutschnur.
Wir haben ausdrücklich Folgendes festgehalten ... (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Der imaginäre Hut sei überreicht, hier ist der Hut und dort ist die Schnur.
Warum ist darauf Bedacht zu nehmen? – Kollege Jarolim hat sich darin verbissen, zu unterstellen, dass die Einhaltung des Anwaltsgeheimnisses ein unsachliches Standesprivileg sei. Da fängt die Hutschnur schon zu brennen an, denn der Inbegriff des Rechtsstaates ist, dass es einen Rechtsraum gibt, auf den zuzugreifen sich die Behörde selbst verbietet. – Das nennt man Grund- und Freiheitsrechte.
Aufgrund der Judikatur des EuGH ist nun, Gott sei Dank, klargestellt, dass das Anwaltsgeheimnis jedenfalls Teil der Grundrechtsherrschaft im Rahmen der Europäischen Union ist. Andere Staaten, zum Beispiel Nordkorea – von der sozialdemokratischen Unterrichtsministerin wohlgeheißenes Ausstellungsgut kommt von dort –, kennen solche Grund- und Freiheitsrechte nicht!
Ich gebe auch zu, dass das Einhalten und das Abschirmen von Grund- und Freiheitsrechten zu den mühsamsten Dingen der staatlichen Vollziehung zählen, selbstverständlich. Es ist fürwahr eine tägliche Herausforderung, zu unterscheiden, wo der
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