Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 74

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

setz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Glücksspielgesetz, das Versicherungs­aufsichtsgesetz und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (661 d.B.), in der Fassung des Finanzausschussberichtes (740 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Artikel 1 Ziffer 21 wird § 41 Abs. 40 Z 6 letzter Satz wie folgt geändert:

„Kreditinstitute und Finanzinstitute haben durch entsprechende organisatorische Vor­kehrungen sicherzustellen, dass die Aufgaben der besonderen Beauftragten jederzeit vor Ort erfüllt werden können.“

2. In Art 8 Z 1 wird nach der Wortfolge „der Gewerbeordnung,“ die Wortfolge „dem Kör­perschaftssteuergesetz,“ eingefügt.

3. In Art 8 Z 2 wird die Wortfolge „tritt mit xx.xx.2010 in Kraft“ durch die Wortfolge „tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft“ ersetzt.

Begründung:

Durch die Ziffer 1 wird der Intention der Regierungsvorlage und dem Inhalt der FATF-Empfehlung 15 besser Rechnung getragen, da besonderes Augenmerk auf die jeder­zeitige Funktionserfüllung der AML-Aufgaben zu legen ist.

Durch die Ziffer 2 soll auch das Körperschaftssteuergesetz, das ebenfalls Meldepflich­ten an die Geldwäschemeldestelle vorsieht, Eingang in die Aufzählung des § 4 Abs. 2 Bundeskriminalamt-Gesetz finden.

Durch die Ziffer 3 soll sichergestellt werden, dass die Änderung des Bundeskriminal­amt-Gesetzes gleichzeitig mit der Änderung der übrigen mit der Regierungsvorlage ge­änderten Gesetze in Kraft tritt.

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wurde darauf hingewiesen, dass heute auch ein massiver Eingriff in das Bankgeheimnis erfolgt. Ja, wer etwas anderes be­hauptet, der sagt die Unwahrheit.

Zum Dritten: Die Frau Bundesministerin hat darauf hingewiesen, es ginge um das Zau­berwort Verhältnismäßigkeit. Da frage ich mich schon, Frau Bundesminister, ob es tat­sächlich verhältnismäßig ist, wenn man bei einem Sparbuch mit einer Einlage von un­ter 15 000 € in Zukunft den Ausweis, das Losungswort und so weiter braucht.

Nehmen wir ein Beispiel: Kollege Otto Pendl als Opa hat vielleicht ein kleines Spar­buch für seinen Enkel angelegt (Abg. Pendl: Wieso gerade der Otto Pendl, der arm ist?), mit einem Betrag, mit einem Inhalt, mit einer Summe von vielleicht 5 000 €. Zum Vatertag besuchen ihn seine Enkel. Da er politisch engagiert tätig ist, hat er selbst kei­ne Zeit, dieses Geld, je 100 €, für seine Enkel zu beheben, ersucht daher seine Gattin, sie möge ihm für seine Enkelkinder je 100 € von diesem besagten für die Enkel ange­legten Sparbuch abheben. Dafür braucht seine Gattin, die vielleicht seit 40, 50 Jahren bei der Bank X Kundin ist, in Zukunft das Losungswort und einen Ausweis. – Ich glau­be, das ist nicht verhältnismäßig. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.

 


12.04.46

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Auer, herzlichen Dank


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite