setz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Glücksspielgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (661 d.B.), in der Fassung des Finanzausschussberichtes (740 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. In Artikel 1 Ziffer 21 wird § 41 Abs. 40 Z 6 letzter Satz wie folgt geändert:
„Kreditinstitute und Finanzinstitute haben durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Aufgaben der besonderen Beauftragten jederzeit vor Ort erfüllt werden können.“
2. In Art 8 Z 1 wird nach der Wortfolge „der Gewerbeordnung,“ die Wortfolge „dem Körperschaftssteuergesetz,“ eingefügt.
3. In Art 8 Z 2 wird die Wortfolge „tritt mit xx.xx.2010 in Kraft“ durch die Wortfolge „tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft“ ersetzt.
Begründung:
Durch die Ziffer 1 wird der Intention der Regierungsvorlage und dem Inhalt der FATF-Empfehlung 15 besser Rechnung getragen, da besonderes Augenmerk auf die jederzeitige Funktionserfüllung der AML-Aufgaben zu legen ist.
Durch die Ziffer 2 soll auch das Körperschaftssteuergesetz, das ebenfalls Meldepflichten an die Geldwäschemeldestelle vorsieht, Eingang in die Aufzählung des § 4 Abs. 2 Bundeskriminalamt-Gesetz finden.
Durch die Ziffer 3 soll sichergestellt werden, dass die Änderung des Bundeskriminalamt-Gesetzes gleichzeitig mit der Änderung der übrigen mit der Regierungsvorlage geänderten Gesetze in Kraft tritt.
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Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wurde darauf hingewiesen, dass heute auch ein massiver Eingriff in das Bankgeheimnis erfolgt. Ja, wer etwas anderes behauptet, der sagt die Unwahrheit.
Zum Dritten: Die Frau Bundesministerin hat darauf hingewiesen, es ginge um das Zauberwort Verhältnismäßigkeit. Da frage ich mich schon, Frau Bundesminister, ob es tatsächlich verhältnismäßig ist, wenn man bei einem Sparbuch mit einer Einlage von unter 15 000 € in Zukunft den Ausweis, das Losungswort und so weiter braucht.
Nehmen wir ein Beispiel: Kollege Otto Pendl als Opa hat vielleicht ein kleines Sparbuch für seinen Enkel angelegt (Abg. Pendl: Wieso gerade der Otto Pendl, der arm ist?), mit einem Betrag, mit einem Inhalt, mit einer Summe von vielleicht 5 000 €. Zum Vatertag besuchen ihn seine Enkel. Da er politisch engagiert tätig ist, hat er selbst keine Zeit, dieses Geld, je 100 €, für seine Enkel zu beheben, ersucht daher seine Gattin, sie möge ihm für seine Enkelkinder je 100 € von diesem besagten für die Enkel angelegten Sparbuch abheben. Dafür braucht seine Gattin, die vielleicht seit 40, 50 Jahren bei der Bank X Kundin ist, in Zukunft das Losungswort und einen Ausweis. – Ich glaube, das ist nicht verhältnismäßig. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.04
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.
12.04
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Auer, herzlichen Dank
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