Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 85

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So bleibt Österreich attraktiv für die internationale Wirtschaftswelt, das ist auch gut so, und es sollte unattraktiv für all jene werden, die den Finanzplatz Österreich dafür miss­brauchen wollen, um Geldwäsche beziehungsweise Terrorismusfinanzierung zu betrei­ben. Trotz dieser Maßnahmen bleibt zu befürchten, dass die kriminelle Energie und vor allem die Fantasie nicht nachlassen werden. Es sollte aber der Weg etwas schwerer, etwas steiniger werden, und es sollte vor allem auch etwas teurer werden. Damit ist dieser Fortschritt nicht zu unterschätzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühl­bacher. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.44.44

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Frau Staatsse­kretärin! Die FATF hat ja, wie heute schon debattiert, Defizite im Bereich Bankgeheim­nis, in den Bereichen Prävention, Aufsicht, Strafrecht, Ermittlungen und internationale Zusammenarbeit festgestellt, und in der Regierungsvorlage wurden nun Maßnahmen formuliert.

Was sind das für Maßnahmen? – Es sind Maßnahmen, die die Anpassung der Identifi­zierungs- und Sorgfaltspflichten der Rechtsanwälte und Notare betreffen, Eigengeldwä­sche soll strafbar gemacht werden, und auch die Voraussetzungen für die Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte werden geändert.

Im Justizausschuss – und auch im Plenum hat man das heute gesehen – gab es hefti­ge Reaktionen – wenn ich mir zum Beispiel den heftigen Gemütsausbruch des Herrn Kollegen Fichtenbauer noch einmal in Erinnerung rufe – im Bereich der Rechtsanwälte und Notare.

Aber das Komische daran ist ja, dass gerade diejenigen, die den Regierungsparteien des Öfteren Klientelpolitik vorwerfen, sich heute bei der Debatte ausgezeichnet haben. Herr Abgeordneter Stadler zum Beispiel hat diese Regierungsvorlage als „Schaufens­ternorm“ bezeichnet. Herr Kollege Scheibner hat im Justizausschuss bezeichnender­weise von einer „scheibchenweisen Aufweichung des Bankgeheimnisses“ gesprochen.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, genau diese Möglichkeit, Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte zu erhalten, auch wenn sie im Hauptverfahren in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte fallen, hilft den BürgerInnen. Diese Möglichkeit kann nämlich auch in Verfahren wegen nicht qualifizierter Vermögensdelikte verwendet werden, das heißt, Internetkriminalität, so genannte eBay-Betrugsfälle können wirksa­mer verfolgt werden. Diese Möglichkeit – ich glaube, da sind wir uns alle einig – bedeu­tet eine Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einfach das Gesetz als Anschlag auf den Anwaltsstand zu sehen, ist hier sicherlich zu wenig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


12.47.23

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Justizministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wie bereits von den Vorrednern ausgeführt, steht heute mit der vorlie­genden Regierungsvorlage eine Abänderung aufgrund des Prüfberichtes der Financial Action Task Force auf unserer Plenartagesordnung.

 


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