Wir kommen der Empfehlung nach, adaptieren das österreichische Recht und setzen somit auch erste Maßnahmen im Rahmen des im Februar 2010 vom Ministerrat angenommenen Transparenzpakets für den Finanzplatz Österreich um. Bereits während der Justizausschusssitzung und auch während der Plenarsitzung haben einige Abgeordnete der Opposition heftige Kritik am vorliegenden Entwurf geäußert und sogar Verfassungsklagen in Aussicht gestellt. Die Bundesregierung hat im vorliegenden Entwurf einen Mittelweg gefunden, mit dem bestehende Lücken im internationalen System zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung geschlossen werden, gleichzeitig aber das in Österreich gewohnt hohe Schutzniveau beim Bankgeheimnis gewahrt bleibt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte zum Thema Abschöpfung der Bereicherung noch einige Worte sagen. Da geht es um jene Maßnahmen, die Gerichte setzen, wenn eine Person einen Vermögensvorteil durch eine strafbare Handlung erlangt hat. Ich ersuche die Justizministerin und die Innenministerin, gemeinsam mit dem Finanzminister eine Lösung für die verstärkte Durchführung der Abschöpfung der Bereicherung zu gewährleisten.
Wir haben in diesem Bereich ein Problem. Auf der einen Seite stellen sowohl das Innenressort als auch das Justizressort Personal und Ressourcen zur Verfügung, auf der anderen Seite kommt aber die Zuwendung in Geld- und Sachleistungen auch dem Finanzministerium zugute. Hier müsste eine vernünftige Lösung gefunden werden, damit die gesetzliche Grundlage auch umgesetzt werden kann.
Schaffen wir eine schlagkräftige Fachgruppe, um gegen Bereicherung auftreten zu können, denn die Abschöpfung der Bereicherung stellt ein wichtiges Hilfsmittel zur präventiven Bekämpfung von Straftaten beziehungsweise zur Zerschlagung der Strukturen im Bereich der Delikte Drogenhandel, Schlepperei, Menschenhandel, Betrug, Internetkriminalität und der kriminellen Organisation dar.
Stimmen wir für dieses Gesetz und arbeiten wir effizient gegen jede Art der unrechtmäßigen Bereicherung! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.49
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.
12.50
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Darstellung von Kollegen Themessl war schon bezeichnend. Was wir hier erlebt haben, war Klientelpolitik. Das waren die Argumente der Versicherungsberater und der Versicherungsmakler, die ich in den Jahren 2001 und 2002 gehört habe.
Ich war derjenige im Hohen Haus, der die erste parlamentarische Anfrage zu den Fremdwährungskrediten gemacht hat – im Jahre 2001. Bereits damals haben wir auf diese Spekulationsgeschäfte hingewiesen.
Leider ist nun genau das eingetreten, was wir befürchtet haben: Menschen wurden falsch informiert, Menschen wurden überhaupt nicht informiert, und zwar von Versicherungsmaklern, Beratern, aber auch von Banken. Wir sind der Auffassung, dass Fremdwährungskredite in dieser Form aufgrund der bestehenden Risiken für normale Konsumenten nicht geeignet sind.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch ganz kurz zur Änderung der Strafprozessordnung, zum § 116: Es gibt in diesem Haus anscheinend unterschiedliche Rechtsauffassungen, ob eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses erfolgt oder nicht.
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