Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 87

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Ich glaube nicht, dass die Argumentation des Kollegen Stadler richtig ist, dass das Bankgeheimnis zulasten der Bürger durchbrochen wird. Gerade mit dem § 116 – mit der Neuregelung, dass Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte zulässig sind, wenn sie zur Aufklärung einer vorsätzlich begangenen Straftat erforderlich erschei­nen – kann Internetbetrug bekämpft werden. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.)

Im Jahre 2009 hat es 52 437 Fälle in den Arbeiterkammern und beim Verein für Konsu­menteninformation gegeben. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die österreichischen Bürger. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer. – Bitte.

 


12.52.28

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Hohe Regierungsbank! Erstens: Es ist ein Gebot des Anstandes, mich bei Michael Ikrath für seine Worte der Redlichkeit zu bedanken, weil die Äußerung des Kollegen Steinhauser natürlich altmar­xistische Kampfrhetorik war. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Jury.)

Demjenigen, der im Lichte des Verfassungsrechts debattiert, zu unterstellen, dass er für Kriminelle eintritt, das kennt man, das ist ein bewährtes Muster. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Und ich danke dafür, dass bei einigen wenigen die Klarstellung gelungen ist, dass es gilt zu unterscheiden, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist oder nicht, die Argumente, die für die Verfassungswidrigkeit sprechen, anzuhören und nicht demjenigen, der sie ausspricht, Böswilligkeit zu unterstellen. Das nur nebenbei.

Mehrmals ist durchgeklungen, die heutige Ergänzung der Bestimmungen der Rechts­anwaltsordnung sei ja nichts anderes als eine Ergänzung dessen, was es schon gibt.

Ich erinnere daran, dass die Bestimmungen der §§ 8a bis 8c auch in den 1990er Jah­ren von der Rechtsanwaltskammer massiv abgelehnt worden sind. Auch die neue Be­stimmung wird von der Rechtsanwaltskammer massiv abgelehnt.

Mein leidenschaftlicher Ausbruch hat sich darauf bezogen, was aus den Steinhauser­schen Ausführungen klar zu entnehmen war, ohne dass man jetzt Haarspalterei be­treibt: Im Ergebnis wird der Rechtsanwaltskammer Unterstützung von Geldwäscherei unterstellt, nur weil sie gegen die Bestimmungen der §§ 8a und ff. der Rechtsanwalts­ordnung neu eintritt.

Das ist unredlich, und es ist eigentlich eine Schande, dass man sich im Parlament mit solch kleinen Einmaleins-Fragen der Redlichkeit überhaupt auseinandersetzen muss. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Jury.)

12.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


12.54.32

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatse­kretär! Frau Staatssekretärin! Als vorletzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt möchte noch einmal kurz zusammenfassen beziehungsweise erklären, was Geldwä­sche ist, weil das offensichtlich noch nicht bei allen hier angekommen ist.

Geldwäsche ist eine sehr anschauliche Bezeichnung für den Vorgang, Geld aus schmutzigen – also illegalen – Geschäften salonfähig zu machen. Geldwäscherei ist ein Prozess, durch den Kriminelle versuchen die wahre Herkunft von und die Eigen­tumsverhältnisse an den Einkünften von kriminellen Aktivitäten vor den Behörden zu verbergen.

 


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